Fraktion DIE LINKE: Vermittlungsverfahren
zu BKA-Gesetz ist nicht endgültige Lösung
Die Landesregierung hat heute ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat
am 28. November 2008 zum Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen
Terrorismus durch das Bundeskriminalamt festgelegt. Sie wird sich am kommenden
Freitag der Stimme enthalten. Hierzu erklärt die rechts- und innenpolitische
Sprecherin der Fraktion Gudrun Tiedge:
„Jeglicher Einspruch gegen das vom Bundestag am 12. November 2008 beschlossene
BKA-Gesetz ist unbenommen ein
richtiger Schritt in die richtige Richtung.
Angestrebte Änderungen oder Nachbesserungen über den Vermittlungsausschuss
- wie bei den Regelungen zur Online-Durchsuchung, der Kompetenzverteilung
von Bund und Ländern oder das Zeugnisverweigerungsrecht - sind notwendige,
aber
ausschließlich Schritte zur Hinauszögerung der Verabschiedung
dieses Gesetzes. Das ist mehr als halbherzig und führt zu guter letzt
in eine Sackgasse.
Denn selbst vorgenommene Korrekturen sind ausschließlich kosmetischer
Natur, das
Hauptproblem des Gesetzes bleibt aus Sicht der LINKEN bestehen:
Es ist auch künftig
nicht grundgesetzkonform und stellt somit
einen
gravierenden Einschnitt in die freiheitlich-demokratische Grundordnung
unserer Gesellschaft sowie die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger
dar.
Aus diesem Grund gibt es keinen anderen Weg, als das
BKA-Gesetz in Gänze
abzulehnen.
DIE LINKE erwägt, zur Landtagssitzung im Dezember einen entsprechenden
Antrag auf den parlamentarischen Weg zu bringen. DIE LINKE fordert
letztendlich ein Ende der Verschärfung der Sicherheitsgesetze und gleichzeitig
die
Verabschiedung eines Sicherheitsgesetz-Moratoriums.“
Magdeburg, 25. November 2008
+++ Pressesprecher: Dr. Thomas Drzisga (v.i.S.d.P.)
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