Fraktion DIE LINKE: BKA-Gesetz - Sturm im
Wasserglas?
Zur geplanten Stimmenthaltung Sachsen-Anhalts im Bundesrat in Sachen
BKA-Gesetz erklären die innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion
Gudrun Tiedge und das Mitglied im Innenausschuss des Bundestages, Jan Korte
(MdB):
„DIE LINKE begrüßt mit ihrer konsequenten Haltung zum BKA-Gesetz,
dass nun auch Sachsen-Anhalt dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetz
augenscheinlich nicht zustimmen wird. Dennoch bleiben Zweifel, vor allem
was die Position der SPD hierin angeht. Nicht nur, dass die SPD zuvor mit
großer Mehrheit dem Gesetzentwurf im Bundestag zustimmte und namhafte
Politiker der Partei diesen als vertretbaren Kompromiss anpriesen. Auch die
Tatsache, dass die SPD das Gesetz als solches nicht in Frage stellt, spricht
Bände. Einzelne Nachbesserungen, beispielsweise in Fragen des so genannten
Richtervorbehalts bei der Online-Durchsuchung werden das Gesetz nicht vereinbarer
mit dem Grundgesetz und den Freiheitsrechten in der Bundesrepublik machen.
Die SPD streitet nach wie vor, so hat es der Sprecher der SPD-regierten Länder,
der Berliner Innensenator Körting formuliert, für eine Erhöhung
der Akzeptanz der Online-Durchsuchung in der Bevölkerung. Unserer Meinung
nach kann es für diesen massiven Eingriff in den Grundrechte der Bürgerinnen
und Bürgern keinerlei Verständnis oder Zustimmung geben.
In der aktuellen Debatte wird aber deutlich, woran den Bundesländern
wirklich gelegen ist: Ihr Fokus liegt vor allem auf einer klaren Bund-Länder-Kompetenzaufteilung.
Im Klartext wird hier also ein Possen- und Ränkespiel um Kompetenzen
veranstaltet, an dem sich auch die Landesregierung in Sachsen-Anhalt beteiligt,
anstatt das BKA-Gesetz nachhaltig abzulehnen.
Dieses Herangehen wird den massiven Folgen, die ein Inkrafttreten des Gesetzes
für die Bürgerinnen und Bürger hervorrufen wird, nicht im
Ansatz gerecht. DIE LINKE fordert deshalb, das BKA-Gesetz zu versenken, weitere
sicherheitspolitische Eingriffe in den Rechtsstaat zu stoppen und alle bislang
verabschiedeten Sicherheitsgesetze in den Ländern und im Bund einer
wirklichen Überprüfung auf ihre Kompatibilität mit dem Grundgesetz
und den Bürgerrechten durchzuführen. Alles andere ist ein Sturm
im Wasserglas“.
Magdeburg/Berlin, 28. November 2008
+++ Pressesprecher: Dr. Thomas Drzisga (v.i.S.d.P.)
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