Die Linke. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Stefan Gebhardt zu TOP 01 a): Kulturelle Daseinsvorsorge
Sachsen-Anhalt ist ein
Kulturland. Unser Bundesland verfügt über ein dichtes Netz an kulturellen
Angeboten, welche sowohl für die Lebensqualität der hier lebenden Menschen
unersetzlich sind und ebenso weit über das Land hinaus strahlen und somit für
das touristische Potential Sachsen-Anhalts eine enorme Bedeutung haben. Der
übergroße Teil der kulturellen Einrichtungen befindet sich in kommunaler
Trägerschaft, dennoch hat das Land eine explizite Verantwortung für die
Kultureinrichtungen und das kulturelle Netz insgesamt. Deutlich wird dies beim
Blick in unsere Landesverfassung, hier ist die Kultur als Staatsziel verankert.
In Artikel 36 Absatz 1 der Verfassung heißt es: „Kunst, Kultur und Sport sind durch
das Land und die Kommunen zu schützen und zu fördern.“
Wie ist es nun im Jahr 2008
um die Kulturlandschaft in Sachsen-Anhalt bestellt? Wie dicht ist das
kulturelle Netz, wie ist es für die Bürgerinnen und Bürger nutzbar?
Diese Fragen standen für meine
Fraktion im Mittelpunkt und veranlassten uns eine Große Anfrage zur
„Kulturellen Daseinsvorsorge“ an die Landesregierung zu richten. 129
Einzelfragen wurden der Landesregierung gestellt, welche zum Teil ordentlich,
zum anderen Teil wenig zufrieden stellend beantwortet wurden.
Zu den Erkenntnissen im
Einzelnen:
Auch die letzte
Haushaltsberatung hat es gezeigt: Die Theater in unserem Land genießen einen
hohen Stellenwert. Sie sind ein wichtiger Kulturbotschafter des Landes und ihre
Angebote werden außerordentlich gut von der Bevölkerung Sachsen-Anhalts
wahrgenommen. Denn trotz unserer negativen demografischen Entwicklung konnten
die Zuschauerzahlen bei den 11 professionellen Theaterensembles im Land
weitestgehend stabil gehalten werden. In jeder Spielzeit lockten die Theater
stets über 900 Tausend Zuschauer mit ihren Aufführungen an. Diese Konstanz ist
ein großer Erfolg der Bühnen, denn es ist ihnen gelungen eine feste und auch
ständig nachwachsende Zuschauergemeinde aufzubauen.
Nicht hoch genug kann man
den Erfolg unserer Theater beim jungen Publikum, also bei Kindern und
Jugendlichen schätzen. Bis zu 30 % Kinder und Jugendliche beträgt der Anteil am
Gesamtpublikum. Dies ist ein außerordentlich guter Wert.
Erfreulich ist auch, dass
alle professionellen Theater im Land feste Kooperationspartnerschaften mit allgemein
bildenden Schulen unterhalten und in fast allen Theatern eine engagierte
Theaterjugendclub-Arbeit geleistet wird. Aber im Detail betrachtet ist
feststellbar, dass es eine merkwürdige Situation z.B. in Magdeburg gibt:
Einerseits hat das Theater Magdeburg den größten Theaterjugendclub bundesweit.
Das Puppentheater jedoch kann sich aus finanziellen Gründen seit 2007 keinen
Club dieser Art mehr leisten, da die personelle Absicherung fehlt. Nun leistet
gerade auch das Puppentheater eine erstklassige Kinder- und Jugendarbeit. Dass
die Mittel aber für einen eigenen Theaterjugendclub fehlen, ist ein Defizit,
was behoben werden sollte. Denn der Bedarf hierfür ist ganz eindeutig
vorhanden.
Die erfolgreiche Entwicklung
der Theater bei Kindern und Jugendlichen muss uns alle darin bestärken, dass
wir die Theaterförderung als eine Zukunftsinvestition betrachten. Und das Land
kann hierfür einiges tun. Zum einen war es völlig richtig, dass bei den letzten
Haushaltsberatungen die Absicht der Landesregierung, bei den Theatern
finanziell um 3 Mio. Euro zu kürzen, keine parlamentarische Mehrheit fand und
die Mittel insgesamt stabil bleiben konnten.
Zum anderen sollte darüber
nachgedacht werden, ob das Programm „KlaTSch“ nicht weiter ausgebaut werden
sollte, denn es verbindet Schule und Theater in ganz hervorragender Art und
Weise miteinander und bringt Kindern das Theaterspielen näher.
Wir alle wissen, dass die
Theater im Kulturetat des Landes einen sehr großen Förderanteil erhalten. Ich
denke aber, dass die vorgelegten Zahlen beweisen, dass es gut angelegtes Geld
ist. Zum anderen belegt die Auswertung der Großen Anfrage, dass auch die
Theater in den zurückliegenden Jahren mit beträchtlichen Kürzungen klarkommen
mussten. Es ist eine Mär, zu behaupten, dass die Theater in den letzten Jahren
von Kürzungen verschont geblieben seien. Die Antworten der Landesregierung
sprechen hier eine deutliche Sprache: Im Erfragungszeitraum 2002 bis 2006 gab
es einen Abbau von 264 Planstellen. Es gab einen Rückgang der Landesförderung
von mehreren Millionen Euro. Mehr Abbau geht nicht, wenn wir auch weiterhin von
einem dichten Theaternetz in einem Kulturland Sachsen-Anhalt reden wollen!
Und dass die Theater keine
rosaroten Zeiten erleben, wird auch an der Tarifsituation bei den Schauspielerinnen
und Schauspielern deutlich. Ich will aber auch ausdrücklich sagen, dass man aus
unserer Sicht für die Zukunft neue Denkmodelle braucht.
Klar ist, dass die
Ausstrahlung des jeweiligen Theaters weit über das Gebiet hinausgeht, welches
sich auch an dessen Finanzierung beteiligt. Viele Nachbarkommunen von theatertragenden
Städten und Landkreisen profitieren nachweislich von der Existenz der
jeweiligen Bühne, beteiligen sich jedoch nicht an deren finanzieller
Absicherung. Dies ist nach wie vor ein ernstes Problem, wo meine Fraktion der
Auffassung ist, dass dies gesetzlich gelöst werden müsste. Eine Art
Kulturraumgesetz wie in Sachsen bietet hier gute Lösungsansätze. Ich sage
nicht, dass wir das sächsische Kulturraumgesetz 1 zu 1 übernehmen sollen. Aber
den Ansatz, den dieses Gesetz verfolgt, nämlich eine solidarische
Umlandfinanzierung für die Theater herzustellen, halten wir für vernünftig und
deshalb auch für Sachsen-Anhalt für möglich. Die Linksfraktion wird auch
deshalb noch in dieser Legislatur die Diskussion hierüber weiter vertiefen und
einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen.
Wenn wir über die Theater im
Land reden, sind die Orchester nicht all zu weit. So dachte es sich zumindest
meine Fraktion, indem sie der Landesregierung zum Thema „Orchesterlandschaft“
20 Fragen stellte. Die Landesregierung ist hier offenbar anderer Auffassung,
denn sie hat in ihren Antworten sämtliche sinfonischen Orchester, die an ein
Theater gebunden sind totgeschwiegen. Die Antworten der Landesregierung sind
hier ein echtes Armutszeugnis, denn man geht von lediglich zwei öffentlich
geförderten Orchestern im Land aus: Dem Philharmonischen Kammerorchester
Wernigerode und der Mitteldeutschen Kammerphilharmonie Schönebeck.
In Anbetracht der aktuellen
Situation erscheint es schon bizarr, dass nicht einmal der Begriff
„Staatskapelle Halle“ fällt. Wie passt es eigentlich zusammen, dass in der
Antwort der Landesregierung die Staatskapelle keinerlei Erwähnung findet, der
Kultusminister aber in internen CDU-Bratungsrunden deren Landesbedeutung
hervorhebt und dem Klangkörper ein explizites Landesinteresse bescheinigt. Wie
ist diese Doppelzüngigkeit zu bewerten? Anders kann ich es nicht nennen, wenn
die Landesregierung beim Theater- und Orchesterstandort Halle 1,5 Mio. Euro
streicht und andererseits in eben diesen Parteiberatungsrunden von der Stadt
Halle fordert, dass sie dieses Orchester auf sichere Füße zu stellen hat. Klar,
wenn auf Podiumsdiskussionen Mitglieder der CDU-Arbeitsgruppe verkünden können,
dass sich der Minister deutlich auf die Seite der Staatskapelle geschlagen hat,
steht man natürlich in einem guten Licht da.
Die Zahlen sprechen hier
allerdings eine andere Sprache. Denn natürlich werden durch die Kürzungen
kulturelle Angebote abgebaut und mit Sicherheit auch Stellen bei der
Staatskapelle Halle wegfallen. An dieser Stelle verlangen wir vor allem
Ehrlichkeit, gerade den Betroffenen gegenüber.
Ich will dennoch nicht
unerwähnt lassen, dass die Orchester in Wernigerode und Schönebeck eine
ausgezeichnete Arbeit, auch und im Besonderen für Kinder und Jugendliche
leisten. Aber auch hier stellt sich analog zu den Theatern das ungelöste
Problem der fehlenden Finanzierung durch die Umlandkommunen, die von der Existenz
der Klangkörper wesentlich profitieren.
Musik für Kinder und
Jugendliche ist ein gutes Stichwort zum ebenfalls erfragten Kapitel
Musikschulen in Sachsen-Anhalt. Die hier aufgezeigte Entwicklung kann uns
insgesamt positiv stimmen. Denn laut jetzigem Stand gab es in der
Musikschullandschaft keinen Abbau im Zuge der Kreisgebietsreform. An dieser
Stelle muss man einfach den Landkreisen ein Kompliment machen, dass sie die
bisherigen Musikschulstandorte erhalten haben. Bleibt zu hoffen, dass dies so
bleibt, denn über den Wert von musischer Bildung sind wir uns, so denke ich,
hier fraktionsübergreifend einig. Aber es gibt auch bei den Musikschulen
Erkenntnisse, die uns nachdenklich machen. So konnten zwar die Wartelisten auf
einen Musikschulausbildungsplatz von 2005 bis 2007 abgebaut werden, dennoch ist
die Warteliste mit 1.635 Schülerinnen und Schülern recht hoch. In den letzten
Haushaltsberatungen waren sich alle Fraktionen darin einig, dass Programm
„Musisch-Ästhetische Bildung an allgemeinbildenden Schulen“ auszuweiten und die
dortige Warteliste von 500 Schülern abzubauen. Wenn wir dann aber zur Kenntnis
nehmen, dass es bei den Musikschulen eine Warteliste im Land gibt, die mehr als
dreimal so hoch ist, sollten wir auch hier ein deutliches Augenmerk drauf richten.
Mir wäre es jetzt auch zu einfach, darauf zu verweisen, dass die Kommunen die
Träger der Musikschulen sind und nicht das Land. Ich glaube, dass das Land auch
hier eine besondere Verantwortung hat, die Kommunen finanziell so auszustatten,
dass sie es ihren potentiellen Musikschülern ermöglichen können, einen
Musikschulunterricht wahrzunehmen. Denn die Warteliste zeugt ja auch von einem
großen Interesse an Musikschulausbildungen. Diesem Interesse unserer Kinder und
Jugendlichen muss man auch gerecht werden. Noch ein paar Sätze zu den Kosten
für einen Musikschulunterricht. Dieser liegt durchschnittlich bei 456,60 Euro.
Das ist für Schüler und auch deren Eltern oftmals eine ganze Menge Geld und für
viele gar nicht finanzierbar. Zur Kenntnis nehmen müssen wir auch erhebliche
Gebührenschwankungen im Land. So beträgt die Gebühr für einen 45minütigen
Einzelunterricht in Stendal 600 Euro pro Jahr, in Bitterfeld 348 Euro im Jahr. Die
Politik muss aus unserer Sicht bestrebt sein, für SchülerInnen hier Nachteilsausgleichsangebote
zu etablieren. Das MäBi-Programm bietet hier einen solchen Ansatz, auch wenn es
einen klassischen Musikschulunterricht nicht gleichwertig ersetzen kann. Dieser
Ansatz muss auch in Zukunft weiter verfolgt werden. Denn zu den jeweiligen Musikschulgebühren
kommen ja auch weitere Kosten hinzu, etwa Fahrtkosten. Die Entfernungen vom
Wohnort zum Ausbildungsort sind im Land natürlich sehr unterschiedlich. Dennoch
muss man kritisch hinterfragen, wenn man feststellt, dass es Entfernungen von
50 km für MusikschülerInnen gibt. Dies ist im Altmarkkreis Salzwedel der Fall.
Hin und Rückweg ergeben dann 100 km und sind für Musikschüler sowohl
finanziell, als auch aus zeitlicher Sicht mehr als problematisch. Wir müssen dies
zumindest zur Kenntnis nehmen und wie schon gesagt, Möglichkeiten für einen
Nachteilsausgleich weiter auf den Weg bringen.
Das Kapitel Bibliotheken ist
sicherlich eine eigene Debatte wert. Ich will mich deshalb auf 2 Punkte
beschränken. Zum einen ist die Zahl der Bibliotheksnutzer im Erfragungszeitraum
drastisch gesunken, aber die Zahl der Ausleihen deutlich gestiegen. Gestiegen
ist auch die Nutzerzahl bei Kindern und Jugendlichen. Die durchschnittliche
Ausleihe beträgt pro Person über 50 Ausleihen im Jahr.
Wie ist das zu deuten? Die
Erklärung recht simpel: Mit Einführung von Nutzungsgebühren bei Bibliotheken
nahm die Zahl der erwachsenen NutzerInnen ab, Eltern leihen ihre Bücher recht
häufig über ihre Kinder aus. Dies ist ein Fakt, der uns vom Deutschen
Bibliotheksverband betätigt wurde. Somit entsteht ein recht verzerrtes und
nicht reelles Bild auf die Nutzerstruktur von Bibliotheken. Man muss sich die
Frage gefallen lassen, was die Einführung von Gebühren bei Bibos tatsächlich
gebracht hat. Denn die erbrachten Einnahmen sind oftmals äußerst gering und
stehen dem Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis gegenüber. Außerdem sind die
Gebühren eine Barriere, die so manchen von einem Bibliotheksbesuch abhalten.
Alarmierend ist für uns die
Zahl von Bibliothekschließungen, nämlich von 25 % in den letzten Jahren. Ich
will hier nicht mit dem Schwarzen-Peter-Spiel beginnen und die Schuld bei den
Kommunen suchen. Denn diese haben auf Grund ihrer prekären Haushaltssituation
und der Kommunalaussicht, die ihnen hierbei häufig im Nacken sitzt, oft gar keine
andere Chance. Die Politik muss Bibliotheken als wichtige Bildungseinrichtung
begreifen und die Kommunen finanziell in die Lage versetzen, dass sie diese
erhalten können und auch ihren Bestand erneuern können. Denn Bibliotheken
werden auch an ihrer Aktualität und damit an ihrer Qualität gemessen.
Aus Zeitgründen kann ich
jetzt auf die anderen erfragten Bereiche nicht weiter groß eingehen. Dennoch
sind die Antworten der Landesregierung aufschlussreich. Auch wenn die
Landesregierung uns antwortete, ihr liegt zu bestimmten wichtigen Fragen keine
Erkenntnis vor, kann das sehr aufschlussreich sein. Zu den Bereichen
Ballettschulen und Kunstschulen liegen der Landeregierung kaum Erkenntnisse,
geschweige denn konzeptionelle Vorstellungen vor. Wir denken aber, dass sich
Kreativitätsförderung und Talent-Förderung nicht nur auf Sport, Musik und
Theater beschränken darf. Es gibt viele Talente in unseren Land hinsichtlich
Tanz und Ballet, Zeichnen, Malen und Literatur und ähnlichem. Hier müssen wir
ansetzen und eine intensivere Förderung betreiben. Vorstellbar ist aus unserer
Sicht eine aktivere Rolle der Kunststiftung hinsichtlich einer Zusammenarbeit
mit den Kunstschulen im Land. Weitere offene Fragen, wie zu den Problemen der
mangelnden Barrierefreiheit und der Geschlechterdifferenzierung, die in den
Antworten ebenfalls deutlich werden, bedürfen einer intensiven Diskussion, auch
im Landtag. Ebenso wird deutlich, dass Soziokultur nach wie vor ein Stiefkind
der Landesregierung ist. Über die Museumslandschaft sollten wir im Zusammenhang
mit der Neueröffnung des Landeskunstmuseums „Stiftung Moritzburg“ reden.
Zusammenfassend will ich
festhalten: Das kulturelle Netz in Sachsen-Anhalt ist dicht und vielfältig.
Aber wir müssen die Risse erkennen und dürfen uns als Land nicht verweigern
hier steuernd einzugreifen. Beginnen muss dies mit der bereits mehrmals
genannten besseren Finanzausstattung unserer Kommunen, denn hier findet vor
allem das kulturelle Leben statt. Die sich mit Sicherheit weiter vollziehenden
Veränderungen in der Kulturlandschaft in Folge der Gemeindegebietsreform müssen
wir als Land konsequent im Blick haben und im Kulturausschuss alsbald auf die
Tagesordnung setzen. Und mit den von mir vorgetragenen Ankündigungen von
parlamentarischen Initiativen wird meine Fraktion auch künftig einen Beitrag
zum Kulturland Sachsen-Anhalt leisten.