Die Linke. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Birke Bull zu TOP 01 b): Sonderpädagogische
Förderung in Sachsen-Anhalt
Es geht einmal mehr um den
neuralgischsten Punkt im deutschen Bildungssystem, um den Zusammenhang zwischen
sozialer Herkunft und Bildungschancen. Genau genommen geht es um die Frage der
Bildungschancen für Schülerinnen und Schüler mit so genannten Behinderungen
oder vermeintlichen Behinderungen, denn das markiert die dramatischste Stelle
dieser Frage nach Bildungschancengleichheit.
Die Große Anfrage war dazu
gedacht, zunächst den Stand der Dinge zu klären. Wo liegen die Probleme? Sie
lassen sich in drei Befunden zusammenfassen:
Erstens. Wir
haben in Sachsen-Anhalt einen stetig, aber langsam wachsenden Anteil von
Schülern, bei denen ein so genannter sonderpädagogischer Förderbedarf diagnostiziert
wird.
Zweitens:
Der überwiegende Teil davon sind im wahrsten Sinne des Wortes sozial behinderte
Schülerinnen und Schüler, die eben nicht im klassischen Sinne, also durch eine
organische Schädigung ‑ wenn man eine solche klassische Vorstellung
von Behinderung hat ‑ beeinträchtigt sind. Das sind Kinder, die
durch das soziale und das familiäre Umfeld völlig unzureichend gefördert worden
sind, und es sind Kinder, die auch durch die institutionalisierten
Bildungsangebote, sprich Kindertagesstätte und Schule, nicht so gefördert
wurden, dass diese Benachteiligungen kompensiert werden konnten.
Drittens: Es
sind überwiegend Jungen. 60 % der Lernbehinderten sind Jungen. Fast
63 % der geistig Behinderten sind Jungen, und fast 75 % der Schüler
der sonstigen Förderschulen sind Jungen. Das allein wäre eine Extradebatte
wert.
Wir haben deshalb gefragt:
Wie geht Schule mit dem wachsenden Bedarf an sonderpädagogischer Förderung um?
Welche Bildungschancen haben Schüler mit solchen Lernproblemen und Behinderungen?
Das zentrale Problem lautet:
Die allgemeine Schule pflegt eine Philosophie des Abgebens - so im Übrigen auch
das Kultusministerium in der Antwort auf die Große Anfrage.
Das ist in einem gegliederten
Schulsystem auch legitim, denn es ist gerade dazu gedacht. Es ist vielerorts
das alte Verständnis von Schulpädagogik, das einfach nicht mit Heterogenität
und Vielfalt umgehen kann und will, um Schule produktiv zu gestalten. Es ist
das alte Verständnis von Schulpädagogik, das davon ausgeht, es bedürfe einer
stark normierten Schülerschaft, um Schülerinnen und Schüler optimal fördern zu
können.
Nach wie vor erhalten nur
5,5 % der SchülerInnen mit so genannten Behinderungen die Chance,
gemeinsam mit ihren Altersgefährtinnen und -gefährten an der so genannten
Regelschule weiterzulernen und sich dort mit ihnen zu messen, von ihren
Mitschülerinnen und Mitschülern Anregungen zu bekommen, voneinander,
miteinander zu lernen. Sachsen-Anhalt liegt damit bundesweit auf dem letzten
Platz, und zwar mit großem Abstand. Dabei befindet sich das Land Sachsen-Anhalt
schon auf der Erfolgsspur, wie die Zahlen belegen: Die Quote lag vor einigen
Jahren noch bei 1 bis 2 %.
Das zentrale Problem besteht also
nicht nur darin, dass für den weitaus größten Teil der Schülerinnen und Schüler,
denen sonderpädagogischer Förderbedarf bescheinigt wird, zusätzliche Ressourcen
erforderlich sind. Damit ist der Umstand verbunden, ein global herabgestuftes
Bildungsangebot zugewiesen zu bekommen. Sie werden damit auf ein Bildungsgleis
gesetzt, von dem sie nicht ohne Weiteres
herunterkommen. Das ist keine Unterstellung, sondern Tatsache. Zur Frage der
Durchlässigkeit komme ich später.
In dieser Philosophie des
Abgebens und des Normierens müssen sich Lehrkräfte jedoch legitimiert fühlen.
Wir haben die Landesregierung nach ihrem Verständnis von Behinderung gefragt
und nach ihrem Verständnis von sonderpädagogischem Förderbedarf. Die
Landesregierung antwortet darauf: Wenn die Kinder deutlich länger Zeit
brauchen, wenn sie weniger behalten und kaum in der Lage sind, Wissen
anzuwenden, und wenn sie nicht in der Lage sind, im gleichen Schrittmaß mit
Gleichaltrigen zu lernen.
Ich nahm nach den intensiven
Debatten eigentlich an, dass die Zeiten, in denen die Bildungsadministration in
solchen Kategorien des Gleichmaßes, des Gleichschrittes dachte, vorüber seien.
Einmal abgesehen davon zeigt
es, wie relativ die Anschauung ist, wer als behindert und wer nicht als
behindert gilt. Das ist nämlich abhängig von der Toleranzschwelle von LehrerInnen,
von Schule, von sozialer Umgebung. Es ist abhängig von methodischer und
didaktischer Kompetenz, also davon, wie es Lehrerinnern und Lehrer schaffen,
mit Vielfalt umzugehen. Es ist abhängig von den organisatorischen
Rahmenbedingungen, und es ist letztlich von der pädagogischen Grundhaltung von
Lehrkräften abhängig - ob sie Kinder mit erheblichen Lernproblemen unterrichten
wollen oder eben nicht.
Selbstverständlich sind
Lernschwierigkeiten keine Pappkameraden. Aber Behinderung ist auch keine
feststehende Diagnose, ein statisches Merkmal, das man wie einen Zettel an
einem Kind vorfindet nach dem Motto: „Einmal behindert, immer behindert“. Es
gibt auch nicht ein ohne Weiteres messbares Merkmal,
wo eine Behinderung anfängt und wo sie aufhört. Bei der Diagnose „Behinderung“
gibt es einen großen Ermessensspielraum derjenigen, die sie feststellen oder
auch nicht. Das ist in etwa wie bei Schullaufbahnempfehlungen am Ende der
4. Klasse, allerdings, mit sehr viel weitreichenderen und dramatischeren
Folgen.
Die schulischen Diagnosen
„Lernbehinderung“ und „geistige Behinderung“ sind deshalb so hochproblematisch,
weil dafür nicht nur zusätzliche Ressourcen aufgewendet werden müssen, sondern
damit in vielen Fällen verbunden ist, ein global herabgestuftes Bildungsangebot
zugewiesen zu bekommen. Auf einen Satz gebracht: Auf diese Weise mündet soziale
und materielle Armut in Bildungsarmut und umgekehrt.
Das ist
ein Zirkelschluss, den wir durchbrechen müssen.
Was konnten die Förderzentren
erreichen, die es seit dem Schuljahr 2004/2005 gibt, um diesen Trend des
Abgebens zu stoppen? Ich will mit der Habenseite anfangen.
Die Arbeit der Förderzentren
hat ohne Zweifel einen positiven Effekt hinsichtlich der schulischen
Integration gehabt.
Erstens gibt
es mehr Schülerinnen und Schüler, die weiterhin gemeinsam mit ihren
Altersgefährten an der Regelschule lernen dürfen. Erfreulicherweise ist auch
bei den Neuanmeldungen der letzten Jahre der Anteil des gemeinsamen Unterrichts
deutlich gestiegen.
Zweitens hat
der steigende Anteil an gemeinsamem Unterricht auch einen nicht zu
unterschätzenden Einfluss darauf, dass sich Lernkultur und Lernklima an der so
genannten Regelschule verändern. Allein die Anwesenheit von SchülerInnen mit
Lernschwierigkeiten unterschiedlicher Art ist eine Herausforderung an die
Klasse und an didaktisch-methodisches Können. Ich denke, das ruft nach einer
Veränderung des eigenen Handelns. Ich habe vielerorts bei Gesprächen in den
Förderzentren auch erfahren, dass allein die Anwesenheit und die Teamarbeit
zwischen Sonderpädagogen und allgemeinen Schulpädagogen zu einer kritische
Reflexion über das führt, was Lehrkräfte an der Regelschule leisten können und
wie man mit heterogenen Leistungsgruppen umgehen kann.
Drittens
arbeiten Förderzentren in allen Landkreisen mit Ausnahme des Landkreises
Jerichower Land. Wir haben damit also nahezu flächendeckend
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Viertens ist
positiv hervorzuheben, dass die Landesregierung in
steigendem Maße Ressourcen zur Verfügung stellt, um den gemeinsamen Unterricht
zu begleiten.
Wo liegen nun die großen
Probleme? Mit einem Satz gesagt: Das große Problem ist die extrem geringe
Dimension, von der wir an dieser Stelle sprechen.
Wir sprechen von einem Anteil
von 5 % der Schülerinnen und Schüler, die mittlerweile an der Regelschule
weiterlernen können, weil sich dort etwas verändert hat. Wir sprechen von einer
Steigerungsrate von etwa einem Prozentpunkt pro Jahr. Jeder kann sich
ausrechnen, wann wir bei einer integrativen Schule angekommen sein werden.
Der Anteil der allgemeinen
Schulen, der so genannten Regelschulen, die an der erfolgreichen Umsetzung des
Projekts schulische Integration beteiligt sind, ist ausgesprochen gering. Wenn
man sich einmal die Schulen ansieht, die in die Arbeit von Förderzentren
eingebunden sind, dann stellt man fest, dass dieser Anteil durchschnittlich nur
16 % beträgt. Das ist viel zu wenig, um einen Paradigmenwechsel
herbeiführen zu können.
Wenn man sich den Anteil der
allgemeinen Schulen ansieht, die meinetwegen auch außerhalb des Förderzentrums
gemeinsamen Unterricht anbieten, also sozusagen auf eigene Rechnung, dann
stellt man fest, dass dieser Anteil bei den Grundschulen 43 % ‑ das
ist eine akzeptable Größe ‑ und bei den Sekundarschulen 26 %
beträgt.
In einer Pressemitteilung im
Sommer hat der Minister gesagt, 45 % der Schulen seien am gemeinsamen
Unterricht beteiligt. Damals habe ich gedacht, das ist durchaus eine
erfolgreiche Hausnummer, und in meinem Obrigkeitsglauben habe ich gedacht, er
wird schon Recht haben. So steht es auch in der Antwort auf die Große Anfrage:
2006/2007 40 %. Das ist durchaus ein akzeptabler Anteil.
Wir haben Sie unbeabsichtigt
zweimal das Gleiche gefragt. Auch Kollegin Fiedler hat in einer Kleinen Anfrage
nach den beteiligten Schulformen gefragt. Die Frage war gleich, nur die Antwort
war unterschiedlich. Bei Kollegin Fiedler waren es im Jahr 2006/2007
48 Sekundarschulen und in der Antwort auf die Große Anfrage waren es im
gleichen Jahr schon 70 Schulen. Es sind also 22 dazugekommen, wo auch
immer diese herkamen. Immerhin sorgt dieser kleine Unterschied dafür, dass der
prozentuale Anteil auf das Doppelte wächst. Vielleicht lag es auch daran, dass
das eine Kleine Anfrage und das andere eine Große Anfrage war.
Alles in allem lässt sich
Folgendes feststellen: Partner für schulische Integration sind vor allem die
Grundschulen. Das kann eine Kritikerin des gegliederten Schulsystems, wie ich
eine bin, nicht weiter verwundern.
Die schulische Integration ‑ das
ist ein Problem ‑ reduziert sich allerdings gerade im Bereich der
Sekundarschule sehr oft auf den organisatorischen Einzelfall statt auf den
pädagogischen Paradigmenwechsel.
Zu einem letzten Problem, zur
Frage der Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen. Das Kriterium der
Durchlässigkeit ist immerhin eine der zentralen Legitimationen des gegliederten
Bildungssystems. Ich will Folgendes in Erinnerung rufen: Der Bildungsgang der
Schule für Lernbehinderte ‑ das betrifft den Löwenanteil der
Schülerinnen und Schüler ‑ ist verbunden mit diesen global herabgestuften Lern- und Lehrplänen, und zwar in Umfang, in
Tiefe und in Komplexität.
Wir haben die Landesregierung
nach der Durchlässigkeit gefragt. Sie antwortete: „In
den Schuljahrgängen 3 und 4 der Förderschule für Lernbehinderte werden in den
Fächern Deutsch und Mathematik Inhalte behandelt, die mit denen vergleichbar
sind, die in der Grundschule am Ende der Klasse 3 behandelt werden. Deshalb ist
für Schülerinnen und Schüler, deren sonderpädagogischer Förderbedarf aufgehoben
wird, der Besuch des 4. Schuljahrganges der Grundschule möglich.“
Wie soll jemand, der an der
Lernbehindertenschule, in der beispielsweise die Malfolgen erst in der
Klasse 4 behandelt werden, in einen Bildungsgang wechseln, in dem dieses
Thema bereits am Ende der 3. Klasse behandelt wurde?
Es geht nur durch Überholen
ohne Einzuholen ‑ das war schon einmal nicht unbedingt von Erfolg
gekrönt ‑, und das von jemandem, dem erhebliche Lernprobleme
bescheinigt werden.
Wie sehen die realen Zahlen
aus? Voraussetzung für den Wechsel in den höheren Bildungsgang ist die
Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Wir haben die Landesregierung
deshalb gefragt, wie viel mal dieser sonderpädagogische Förderbedarf aufgehoben
worden ist. Die Antwort der Landesregierung lautete: Darüber liegen der
Landesregierung keine statistischen Angaben vor.
Ich finde das
einen sehr merkwürdigen Vorgang. Über das zentrale Kriterium des Erfolgs ‑ das
ist der Auftrag der Förderschulen, schulische Reintegration zu fördern ‑
wird keine Statistik geführt. Ich muss hierzu fragen: Woher nehmen Sie dann die
Überzeugung, dass die Bildungsgänge untereinander kompatibel und durchlässig
wären?
Sie sind weder kompatibel
noch durchlässig. Ganze 30 Schülerinnen konnten im vergangenen Schuljahr
den Bildungsgang wechseln; das ist ein Anteil von 0 %. An dieser Stelle
muss man die Frage nach der Integrationsleistung der Förderschulen schon einmal
stellen dürfen.
Das alles führt zu der Frage,
ob das Konzept der Förderschulen bzw. das bisherige Handlungskonzept ausreicht,
um in wirklich ernst zu nehmendem Maße nach vorn zu kommen. Die Landesregierung
sagt nein. Deshalb wird auch an einem neuen Konzept gearbeitet, das man bereits
in Bruchstücken erkennen kann.
Notwendig wird es sein, alle
Regelschulen in die Kooperationsnetzwerke für schulische Integration
einzubinden. Der gemeinsame Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit und
ohne sonderpädagogischen Förderbedarf muss zum Regelfall werden.
Der Ausschluss von diesem gemeinsamen
Unterricht bedarf der besonderen Begründung. Das ist ein Stück weit die Umkehr
der Beweislast. Wir müssen auch Fehlanreize beseitigen.
Das Budget für den
gemeinsamen Unterricht muss für die Lehrkräfte vor Ort flexibler handhabbar
sein. Wenn in einer Klasse Schülerinnen und Schülern nach unterschiedlichen
Rahmenrichtlinien und zieldifferent unterrichtet
werden müssen und dafür nur anderthalb Stunden sonderpädagogische Begleitung
vorgesehen sind, dann ist das bei Weitem nicht angemessen.
Es bedarf eines
Paradigmenwechsels in unseren Schulen. Der Umgang mit heterogenen Leistungs-
und Lerngruppen wird hierzu der Schlüssel sein, und zwar über die derzeit
gegliederte Schulform hinaus: Lernen durch partnerschaftliches Lernen, Lernen
durch gegenseitiges Erklären, szenisches Lernen usw. usf.
Der Möglichkeiten und der
methodischen Konzepte gibt es viele. Man muss es nur wollen.