Die Linke. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Gerald Grünert zu TOP 04: Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des
Personenstandsgesetzes im Land Sachsen-Anhalt
Der
Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land
Sachsen-Anhalt behandelt eine durch Bundesrecht auf die Länder übertragene Aufgabenstellung
und wäre in so fern eigentlich problemlos abzustimmen gewesen.
Jedoch
beinhaltet der Gesetzentwurf eine vom Bundesrecht abweichende Regelung, die im
Paragrafen 4 eine Erhebung von Gebühren und Auslagen nach Maßgabe des Landesrechts
ermöglichen soll und sich auf die Beglaubigung oder Beurkundung von Erklärungen
über die Angleichung von Familiennamen bezieht.
Auf
Grund verfassungsrechtlicher Bedenken wurde diese Drucksache durch den Landtag
am 09.10.2008 nochmals in den Innenausschuss zur Klärung dieser Rechtslage
zurück überwiesen.
Trotz der nochmaligen
Beratung des Gesetzentwurfes konnten aus unserer Sicht diese
verfassungsrechtlichen Bedenken nicht vollständig ausgeräumt werden. Auch der
Bezug auf den wortgleichen Regelungsgehalt anderer Länder und der Verweis auf
den Förderalismusprozess genügen unserer Meinung nach nicht.
Des
Weiteren verweisen wir hiermit nochmals auf die Ankündigung der Landesregierung,
die Fragen der angemessenen Finanzierung der genannten Aufgaben durch die
Kommunen mittels einer Evaluierung nach einem Jahr überprüfen zu wollen. Aus
diesen genannten Gründen, wird die Fraktion DIE LINKE sich der Stimme enthalten.