Die Linke. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Gerald Grünert zu TOP 05: Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze
Der
Entwurf dieses Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und anderer
Gesetze, Drs. 5/901, wurde seitens der Landesregierung am 02.10.2007 in den Landtag
eingebracht und steht heute nunmehr auf der Tagesordnung.
Was
waren die Ziele?
Zum
einen sollten auf Grund des Zusammenschlusses der Städte Dessau und Roßlau und
des daraus resultierenden Übergangs der Bevölkerung aus dem kreisangehörigen Bereich
in den Kreisfreien Bereich eine Anpassung bei der Aufteilung der allgemeinen
Zuweisungen zu Gunsten der Kreisfreien Städte erfolgen. Zum anderen sollte im
Rahmen der parlamentarischen Beratung eine Stärkung der Mittelzentren durch
eine Erhöhung Bedarfsmesszahl von der Kennziffer 8 auf die neue Kennziffer 11
erfolgen. Eine vormals beabsichtigte Anhebung der Bedarfsmesszahl für
Grundzentren wurde verworfen. Mit diesen Regelungen gibt es erhebliche
Verschiebungen in der Kommunalen Familie. So werden rd. 12 Mio. Euro aus dem
kreisangehörigen Bereich in die Oberzentren verlagert sowie weitere rd. 3 Mio.
Euro zur Stärkung der Mittelzentren aus dem übrigen kreisangehörigen Bereich
umgeschichtet.
Welche
Auswirkungen tatsächlich durch diese Änderungen im gemeindlichen Bereich, und
hier besonders im ländlichen Raum, eintreten werden, bleiben sowohl die Landesregierung
als auch die Koalitionsfraktionen schuldig.
Offen
bleibt auch die Umsetzung der Ankündigung des Innenministers vom 12. September
2008, nach der, ich zitiere: Eine ausgewogene Verteilung der finanziellen
Zuweisungen zwischen den drei kommunalen Gruppen – Landkreise. Kreisfreie Städte,
kreisangehörige Städte und Gemeinden –erreicht werden solle. Und weiter
„Gegenwärtig sind vor allem kreisfreie Städte und Landkreise davon betroffen,
dass sie die ihnen obliegenden Aufgaben nicht mehr ausreichend finanzieren können.
Die Einigung in der Koalition für eine verbesserte Verteilung steht.“ Diese
Regelung solle noch in diesem Jahr erfolgen.
Die
nunmehr vorliegende Beschlussempfehlung sieht eine Umverteilung der finanziellen
Zuweisungen nur in zwei Richtungen vor. Zum einen in Richtung der Kreisfreien
Städte und zum anderen in Richtung der Mittelzentren. Offen bleibt die Reaktion
der Landesregierung und der Koalition auf die Stärkung der Landkreise.
In
der Pressemitteilung des Landkreistages wurde nachhaltig auf die Situation der
Landkreise hingewiesen. Dort heißt es: „Kein Landkreis in Sachsen-Anhalt
verfügt mehr über einen ausgeglichenen Haushalt. Insgesamt hat sich in den
Verwaltungshaushalten ein Fehlbetrag von 426,6 Mill. Euro (durchschnittlich
fast 39 Mill. Euro je Landkreis) aufgebaut. Dramatisch ist zugleich die Höhe
der Kassenverstärkungskredite von 366,7 Mio. Euro.“
„Die
erkennbare Schieflage der Kreisfinanzen erfordert dringend Veränderungen an der
Systematik des kommunalen Finanzausgleichs.“
Gerade
auch vor dem Hintergrund der für 2009 beabsichtigten Absenkungen der
Zuweisungen für Kosten der Unterkunft an die Landkreise, führt zu einer erheblichen
Mehrbelastung, die ohne eine weitere drastische Erhöhung der Kreisumlage nicht
zu kompensieren sein wird.
Im
Rahmen der Behandlung unseres Antrages 5/1456 zur kurzfristigen Stabilisierung und Stärkung der finanziellen Situation der
Landkreise im Innenausschuss, blieben jedoch sowohl der Innenminister als auch
die Vertreter der Koalition eine Antwort schuldig.
Unser
Änderungsantrag soll zwei Dinge korrigieren.
Zum
einen wollen wir nur die durch den Zusammenschluss der Städte Dessau und Roßlau
tatsächlich wechselnden Einwohner mit Stand per 31.12.2005 in eine Erhöhung des
Anteils der Kreisfreien Städte einfließen lassen. Diese Regelung lehnt sich
wörtlich an die Begründung der Landesregierung an.
Zum
anderen greifen wir den Lösungsvorschlag des Landkreises auf, die Steuerkraftmesszahlen
der Gemeinden, geregelt im § 8 Abs. 2 des FAG, von 80 Prozent auf 100 Prozent
anzuheben.
Durch
diese Regelung werden die Landkreise tatsächlich gestärkt.
Da
auch DIE LINKE sich für eine Stärkung der Mittelzentren ausspricht, lehnen wir
auf Grund der befristeten Geltungsdauer der Änderung des FAG die vorgesehene
Regelung nicht ab.
Im
Falle einer Ablehnung unseres Antrages, wird sich unsere Fraktion in der Gesamtabstimmung
enthalten.