Die Linke. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Gudrun Tiedge zu TOP
6: Entwurf eines Gesetzes zur Vorsorge
gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren
Man
kann sich des Eindrucks nicht erwehren, hier zu Lande dreht sich alles um das
liebe Vieh. Was ist die Finanzkrise schon gegen das lautstarke Gebelle von
Kampfhunden oder das Gegackere bzw. Gekrähe von Hähnen?
Nach
der Heftigkeit der politischen Auseinandersetzung zwischen den beiden Koalitionspartnern von
CDU und SPD oder besser verbissenen -gegnern und der öffentlichen Wahrnehmung
zu urteilen, scheint es nichts Wichtigeres in Sachsen-Anhalt zu geben. Man
verbeißt sich ineinander fest oder verteilt heftige Schnabelhiebe.
Nun
will ich wahrlich die Sorgen und Nöte der Hundebesitzer und der
Rassegeflügelbesitzer nicht klein reden. Und erst recht nicht die Ängste von
potenziellen Opfern. Für sie sind es Probleme und Ängste, die es auch ernst zu
nehmen gilt.
Aber
die Koalition beschäftigt sich nun schon seit Jahren mit der Gefährlichkeit von
Hunden und nun schon seit Wochen mit der Ausnahmeregelung für Rassegeflügelschauen
mit Blick auf das Sonn- und Feiertagsschutzgesetz - und das in einer Art und
Weise, die nicht gerade geprägt war und ist von einem fairen Umgang miteinander
und dem Willen, sich an Sachfragen zu orientieren. Kein Gesetz wurde in diesem Landtag
so lange und bissig diskutiert wie dieses.
Wie
hätten wir es uns gewünscht, dass andere Gesetze - wie z.B. das Gesetz zur
Gemeindegebietsreform u.a. so intensiv hinsichtlich des Inhalts und des
Zeitrahmens diskutiert worden wären. Aber nein, hier wurde leider nicht auf
Zeit gespielt, sie wurden hastig durch gewunken. Frei nach dem Motto: Wenn
etwas schief gelaufen ist, existiert ja immer noch das
Landesverfassungsgericht, welches es dann wieder richten kann.
Nun
bedeuten langwierige Debatten nicht automatisch, dass am Ende dann auch
Qualität herauskommt. Wenn das so wäre, würden wir heute vorliegendes Gesetz
nicht in dritter Lesung behandeln.
Und
warten wir erst einmal die Sondersitzung des Innenausschusses am kommenden
Montag ab. Ob es da wohl wirklich schon eine Beschlussempfehlung für die
mitberatenden Ausschüsse geben wird? Man kann es für alle Beteiligten nur
hoffen.
Nach
wie vor ist im Gesetz eine versteckte Rasseliste enthalten, die auch heute von
uns nicht gebilligt wird.
In
jeder Anhörung wurde immer wieder von Sachverständigen darauf hingewiesen, dass
sich die Gefährlichkeit von Hunden nicht an einer Rassezugehörigkeit festmachen
lässt.
Tatsächlich
gibt es nämlich keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass bestimmte
Hunderassen per se aggressiv sind. Die Gefährlichkeit eines Hundes ist vielmehr
durch äußere Einflüsse wie Haltung und Erziehung bedingt und deshalb nur
individuell zu beurteilen. Die pauschale Maßregelung von Hunden anhand so
genannter Rasselisten gaukelt damit eine scheinbare Sicherheit vor, ist aber
tatsächlich nicht geeignet, den Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden zu
verbessern.
Vielmehr
sind artgerechte Haltung und die Zuverlässigkeit des Besitzers maßgeblich für
die Verträglichkeit und das Verhalten der Tiere. Und auch der letzte
Beißvorfall zeigt dies in aller Deutlichkeit.
Ebenfalls
mehr als problematisch halten wir aus datenschutzrechtlichen Gründen die
Einführung eines zentralen Registers.
Und
auch das Problem der zusätzlichen Kosten für die Kommunen ist noch nicht
abschließend geklärt, insbesondere hinsichtlich der Höhe. Die Unterschiede der
Kostenschätzungen zwischen Städte- und Gemeindebund und dem Innenministerium
sind gravierend.
Auch
wir befürworten natürlich die Haftpflichtversicherung, die Kennzeichnungspflicht
und den Sachkundenachweis.
Überweisen
wir also erneut den Gesetzentwurf zurück in den Innenausschuss sowie
Finanzausschuss und harren der Dinge, die dann vielleicht noch kommen.