Die Linke. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Gudrun Tiedge zu TOP 13: Erhöhung
der Haftentschädigung für Justizopfer
Artikel 2 Grundgesetz,
inhaltsgleich mit Artikel 5 der Landesverfassung von Sachsen-Anhalt besagt:
„(1) Jeder hat das Recht auf
die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer
verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz
verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf
Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist
unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen
werden.“
Was aber, wenn der Staat
genau gegen dieses Grundrecht aufgrund einer irrtümlich fehlerhaften Festnahme
in Untersuchungshaft bzw. eines Fehlurteils verstößt und damit in die
„körperliche Bewegungsfreiheit“ einer Person eingreift? Wie viel ist dem Staat
dann die „verloren gegangene“ Freiheit seiner Bürgerinnen und Bürger wert? Kann
man dieses Unrecht überhaupt mit Geld aufwiegen, ausgleichen und rückgängig
machen?
Sicher nicht, aber der
finanzielle Ausgleich ist wenigstens der Versuch einer Art von Wiedergutmachung
von erlittenem Unrecht.
Wie hoch ist also der Preis
der Freiheit?
Die Freiheit hat in der
Bundesrepublik Deutschland einen Wert von sage und schreibe 45,833333 Cent je
unschuldig abgesessener Stunde, pro Tag also 11 Euro
(abzüglich Kost und Logis). Dabei muss man sich in aller Deutlichkeit
vergegenwärtigen, es handelt sich bei den betreffenden Personen um Menschen,
die unschuldig in Untersuchungshaft bzw. in Strafhaft einsaßen. Und das mit dem
Verdacht bzw. der Verurteilung aufgrund einer sehr schwerwiegenden Straftat,
die sie jedoch nicht begangen und das auch immer erklärt und beteuert haben.
Aber auch die Justiz ist
nicht unfehlbar! Justitia ist blind, aber nicht frei von Irrtümern.
An dieser Stelle seien
beispielhaft nur zwei Justizirrtümer genannt; die Reihe könnte fortgesetzt
werden.
So titelt „Die Welt“ online:
„Gelegenheitsarbeiter aus Slowenien irrtümlich als Betrüger verhaftet“
Ein des Lesens und
Schreibens unkundiger Familienvater aus Slowenien wurde beschuldigt, unter
Vorlage seines Ausweises Baumaschinen unterschlagen zu haben und mittels
EC-Kare auf Einkaufstour gegangen zu sein. Nach neun Wochen fiel dem
Pflichtverteidiger auf, dass der Inhaftierte ganz anders aussah, als der in den
Unterlagen. Der eigentliche Täter hatte mit dessen entwendetem Ausweis diese
Straftaten begangen.
Seine Unschuld hat er immer
beteuert.
Ein weiteres Beispiel für
einen gravierenden Justizirrtum:
Fast zweieinhalb Jahre saß
die Berlinerin Monika de Montgazon im Gefängnis. Sie
war im Januar 2005 wegen Mordes an ihrem kranken Vater zu lebenslanger Haft
verurteilt worden, verbunden mit der strafverlängernden „Feststellung der
besonderen Schwere der Schuld“. Damit wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahren
ausgeschlossen gewesen. Der Vorsitzende der 22. Großen Strafkammer nannte
Habgier als Motiv: Die 52-Jährige habe das Haus ihres Vaters in Brand gesetzt,
um die Versicherungssumme von rund 220.000 Euro kassieren zu können. Die
Tochter hatte stets ihre Unschuld beteuert.
Im Januar 2006 gab der
Bundesgerichtshof (BGH) der Revision der Angeklagten statt und hob das Urteil
mittels eines neuen Brandgutachtens auf. Seit März 2006 ist Monika de Montgazon wieder auf freiem Fuß. Sie erhielt für über zwei
Jahre Haft als immaterielle Haftentschädigung ganze 3.600 Euro.
Ich denke, an dieser Stelle
wird deutlich, dass diese Summe auf keinen Fall auch nur annähernd angemessen
ist. Es besteht dringender Handlungsbedarf.
Hinzu kommt noch - und
dieser Aspekt wiegt mindestens genau so schwer wir die Freiheitsberaubung - wie
sieht das Leben nach wiedererlangter Freiheit denn nun wirklich aus? Gilt der
unbescholtene Bürger auch für seine Umwelt, seine Arbeitswelt, für sein
privates Umfeld, Nachbarn, Freunde als unbescholten?
Die Antwort lautet: In der
Regel - nein. Die privaten und beruflichen Folgen sind für die Opfer der Justiz
in der Regel gravierend und lassen sich nur schwer bemessen. Auch nach
erfolgtem Freispruch existiert oft die Meinung, meist hinter vorgehaltener Hand
– „Na, da wird doch was dran gewesen sein, sonst hätte man ihn doch nicht
inhaftiert.
Stets bleibt bei den anderen
ein Rest Zweifel an der Unschuld.
Immer bleibt ein Makel.
Und wir ergeht es den
Familien, die konfrontiert werden mit dem Vorwurf, ihr Ehemann, Vater, Bruder
sei ein Verbrecher? Oftmals zerbricht die Familie an diesen Vorwürfen.
Wie passiert mit dem
Arbeitsplatz? Kein Arbeitgeber wird Wochen oder monatelang warten, bevor er das
Arbeitsverhältnis beendet; schon gar nicht, wenn eine rechtskräftige Verurteilung
vorliegt.
Was ist mit Hartz-IV Empfängern? Hier wird die Entschädigungssumme doch
sicherlich angerechnet. Und da bekommt das Wort Entschädigung doch einen recht
bitteren Beigeschmack.
Neben dem ungeheuerlichen
Druck unschuldig und trotzdem inhaftiert zu sein, kommen auf die Betroffenen
somit gravierende existenzielle Ängste und Sorgen hinzu. Und das alles lässt
sich eigentlich nicht in Euro und Cent aufwiegen.
Die Regelung zur
Haftentschädigung gibt es seit 1971, damals 10 D-Mark pro zu Unrecht erlittenen
Hafttag. 1987 erfolgte eine Verdoppelung der Summe, aber immer abzüglich Haft
und Logis. Im Jahr 2001 erfolgte die Festsetzung im Rahmen der
Währungsumstellung auf 11 Euro. Seit dem gibt es keine Bewegung, keine
Veränderung, keine Erhöhung.
Dass diese Summe
unangemessen niedrig und mit einem sozialen Rechtsstaat nahezu unvereinbar ist,
kritisieren Fachleute, wie VertreterInnen der Rechtsanwaltskammern oder des
Deutschen Anwaltsverein, aber auch aus der Politik seit geraumer Zeit. Man
fordert eine Reform der immateriellen Haftentschädigung für Justizopfer, die
auf eine deutliche Erhebung hinauslaufen muss.
Anlässlich des 67. Deutschen
Juristentages in Erfurt betonte DAV-Präsident Rechtsanwalt Hartmut Kilger: „Es geht letztlich um den Wert der Freiheit und wie
der Rechtsstaat mit den durch sein Verhalten benachteiligten Menschen umgeht
und wie er diese Opfer für das erlittene Unrecht angemessen entschädigt. Der
nunmehr fast 21 Jahre geltende Betrag sei mehr als kleinlich und schäbig.
Diskussionen um eine Erhöhung auf unter oder auf nur 20 Euro seien dies
ebenfalls. Man müsse sich fragen, ob der Begriff „Entschädigung“ nicht in
diesem Zusammenhang verhöhnt werde. Ist dem Staat die Freiheit nur 11 Euro
wert?“
Bisher verwiesen einzelne
Länder stets auf ihre prekäre Haushaltssituation hin, die eine Erhöhung der
Entschädigungssumme nicht zulassen würde. Die
LINKE vertritt an dieser Stelle die Auffassung, dass etwaige Bedenken im
Hinblick auf fiskalische Auswirkungen hierbei im Interesse der Justizopfer
zurückzutreten haben.
Schauen wir über den
Tellerrand der Bundesrepublik hinweg, so sehen wir, dass in Österreich seit
Jahren in der Regel über 100 Euro gezahlt werden, in den USA 55 $
Haftentschädigung.
Die Neufestsetzung des
Tagessatzes obliegt dem Bund. An der Notwendigkeit einer entsprechenden
Anhebung dürften aus unserer Sicht keine Zweifel bestehen. Lassen Sie uns
deshalb gemeinsam für eine deutliche Anhebung der Haftentschädigungszahlungen
gegenüber der Bundesregierung und dem Bundesrat einsetzen.
Zwar ist Justitia blind und
unterliegt menschlichen Ermessen, welches sie manchmal
vom Pfad der Wahrheitsfindung abkommen lässt.... Aber Fehler sollten zu
mindestens mittels angemessener Entschädigungen korrigiert werden.