Die Linke. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Dr. Helga Paschke zu TOP 14:
Wirtschaftlichkeitsprüfung vorlegen, Kommunalisierungsabsichten konkret
benennen
Am 12. September 2008 hat
der Herr Ministerpräsident auf unsere Frage, welche Aufgaben zur
Kommunalisierung feststehen, geantwortet: „Bis zum heutigen Tag steht aus der
Sicht der Landesregierung noch nichts endgültig fest.“
Kern des Landtagsbeschlusses
vom 14.12.07 war und ist es, dass die Landesregierung bis Ende September
verbindlich darstellen sollte, welche Aufgaben sie kommunalisieren will und
damit Klarheit für das Parlament und die Kommunen über das beabsichtigte
Kommunalisierungspotenzial herstellt. Die bis zu diesem Zeitpunkt festgelegten
Aufgaben zur Kommunalisierung sollten dann in den notwendigen Gesetzestext
gegossen werden.
Nun erschließt sich mir und
meiner Fraktion aus der Unterrichtung vom 13.10.2008 nicht, dass aus der Sicht
der Landesregierung bis zum heutigen Zeitpunkt vielmehr klar ist als am
12.09.2008 – jedenfalls nichts endgültiges, außer- dass der Ministerpräsident
selbst in die Erarbeitung des Gesetzentwurfes eingebunden ist und federführend
der Innenminister innerhalb von ca. 6 bis 8 Wochen den Gesetzentwurf vorlegen
soll.
Die Landesregierung
unterrichtet den Landtag am 13.10.08 somit erneut darüber, was bereits (bis auf
die forsthoheitlichen Aufgaben der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und
Forsten - ÄLFF) seit Monaten klar ist,
nämlich dass keine grundsätzlichen rechtlichen und organisatorischen Bedenken
bei folgenden Aufgaben bestehen.
n
Aufgaben des
Aufgabengebietes Agrarstruktur der ÄLFF,
n
Aufgaben des
Landesjugendamtes,
n
Aufgaben der
Arbeitsschutzverwaltung,
n
Aufgaben des
Bundeselterngeldes,
n
Aufgaben der
Umwelt- und Naturschutzverwaltung,
n
und wie bereits
erwähnt, forsthoheitliche Aufgaben.
Steht damit fest, dass diese
Aufgaben nach dem Willen der Landesregierung in den Aufgabenbestand der
Kommunen übergehen? Weit gefehlt, denn gleich auf Seite drei der Unterrichtung
wird klargestellt: „Das Kabinett hat bei seinen Beschlüssen jeweils betont,
dass eine endgültige Entscheidung zur Übertragung der genannten Aufgaben auf
die kommunale Ebene erst getroffen werden kann, wenn die Ergebnisse der Prüfung
der Wirtschaftlichkeit vorliegen und „spürbare Effizienzrendite“ für das Land erzielt
werden.“
Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit
ist Gesetzesauftrag (Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz § 4 Abs1) die zusätzlichen Effizienzrenditen für das Land sind
eine von der Landesregierung zusätzlich aufgebaute Hürde. Jedenfalls lag zum
Zeitpunkt der Beauftragung der Erarbeitung des Gesetzes keine abgeschlossene
Wirtschaftlichkeitsprüfung vor, von der Mitwirkung des Landesrechnungshofes ist
lange schon die Rede, aber kein eingeleitetes Verfahren bekannt.
Sei es aber wie es sei! Es
erschließt sich uns nicht, wie und auf welcher belastbaren Grundlage die
Landesregierung beim jetzigen Stand in den nächsten 4-6 Wochen einen
Gesetzentwurf vorlegen will, diesen dann über Weihnachten in die Anhörung gibt
und im Januar dem Parlament vorlegt.
So gesehen ist der letzte
Satz des Punktes 1 eher inkonsequent formuliert. Der Termin Januar 2009 ist
nicht nur gefährdet und eigentlich auch nicht haltbar, vielmehr gefährdet diese
Herangehensweise das Projekt selbst, denn die Solidität wird in Frage gestellt.
Deshalb erwarten wir im Punkt 2 des Antrages nicht in
erster Linie den Gesetzentwurf, sondern klare Aussagen, die keine
Vorbehaltsklauseln hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit mehr
beinhalten.
Lassen Sie mich bitte eines
ganz deutlich sagen: Der Zeitverlust bei der Umsetzung des Projektes
Kommunalisierung im Jahr 2007 ist nicht mehr aufzuholen. Wenn jetzt auf der
letzten Strecke fahrlässig ein Gesetz zusammengeschrieben wird, ohne bis zur
Einbringung die wichtigsten Eckpunkte endgültig geklärt zu haben, dann ist
keine verantwortbare substanzielle Kommunalisierung mehr zu leisten.
Also legen Sie uns die in
den Punkten 2 und 3 geforderten Analysen vor. Diese sind unverzichtbare
Voraussetzung einer Akzeptanz, der Akzeptanz sowohl auf kommunaler, als auch
auf Landesebene.
Punkt
4 des Antrages:
An dieser notwendigen
Akzeptanz möchte ich nahtlos anschließen und noch einige Worte zum Punkt 4 des
Antrages verlieren. In den letzten Tagen und Wochen haben wir alle von
Beschäftigten und Interessenvertretungen Post bekommen. Tenor der Aussage war,
dass es nicht sein kann, dass man den Kommunen per se die Aufgabenerledigung
jeglicher Art in Qualität und Quantität zugesteht. Diese Vorbehalte, berechtigt
oder unberechtigt- treffen
ja in gleicher Weise auf die Parlamentarier zu. Es wird in der Beratung des
Gesetzentwurfes in hohem Maße darauf ankommen, wie es den kommunalen
Spitzenverbänden gelingt, überzeugend die Organisation der Aufgaben zur
Sicherung der Qualität darzustellen. Die FachpolitikerInnen
werden nicht so sehr auf die Effizienzrendite schauen, denen geht es um die
Sicherung der Qualität der Arbeit.
Dabei wurde bereits bei der
ersten Anhörung ein Dissens in den Auffassungen deutlich: Der Landkreistag
steht auf dem Standpunkt, dass das Land nur über die Frage der Kommunalisierung
zu entscheiden hat. In welcher Organisationsform- eventuell auch Kooperationsform,
solle den Kommunen überlassen werden. Das ist ein klar formulierter Grundsatz.
Ich bin aber bei dem bisherigen Stand der Diskussion nicht davon überzeugt,
dass dies eine Mehrheit des Parlamentes so akzeptiert. Sehr deutlich macht sich
das in der Frage der überörtlichen Sozialhilfe aber auch bei anderen Aufgaben
fest.
Wenn die Spitzenverbände in
der kommenden Zeit intensiv daran arbeiten, ihre Aufgabenkompetenz deutlicher
darzustellen, wäre dies aus unserer Sicht eine notwendiger und förderlicher
Beitrag zum Gesamtprojekt.
Der Ihnen vorliegende Antrag
lässt im Grunde hinsichtlich seiner Einschätzung eigentlich keine alternative
Interpretation zu. Deshalb werbe ich um Zustimmung.
Lassen Sie mich eines noch
ganz zum Schluss erwähnen, es gab mal eine Zeit, da nahm ich an, im Zweiten
Funktionalreformgesetz schreibt die Landesregierung ausschließlich solche
„weitreichenden“ Aufgaben wie die Zulassung und Kontrolle der MOFA-Ausbildung hinein. Nunmehr entwickelt sich die Sache
etwas anders – die Landesregierung wird höchstwahrscheinlich gegen den
erbitterten Widerstand einiger Fachminister sehr strittige Aufgabenkomplexe in
den Gesetzentwurf aufnehmen, in der festen Überzeugung, dass das Parlament
nicht mehr viel davon übrig lässt. Wenn das die unausgesprochene Absicht ist,
so kann diese bei der ganzen Herangehensweise durchaus von Erfolg gekrönt sein.
Sie entbindet die Fachminister aber nicht, die Kommunalisierung ihrer
betroffenen Aufgabenkomplexe vor dem Parlament als Vorhaben der Landesregierung
zu verteidigen. Es würde einen großen Flurschaden anrichten, wenn zum Schluss
doch nur die Zulassung für die MOFA-Ausbildung herauskommt,
weil die Kommunalisierung politisch nicht gewollt ist und handwerklich schlecht
gemacht wurde.