Die Linke. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Gerald Grünert zu TOP 04: Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften
Nachdem die Landesregierung mit
den vorgeschlagenen Änderungen kommunalrechtlicher Vorschriften, eingebracht am
15.12.2006 – vorgeschlagene In-Kraft-Tretung sollte am 01.01.2007 sein, gestartet
war, sind nunmehr etwas mehr als zwei Jahre vergangen.
Aber derjenige irrt, der
annahm dass „Gut Ding Zeit braucht!“
Der unter dem Deckmantel des
Abbaus überflüssiger bürokratischer Anforderungen eingebrachte Artikelgesetzentwurf
wird uns heute als Torso mittels der Beschlussempfehlung unterbreitet.
Was ist nunmehr mit den
vorgesehenen Regelungen geschehen?
Positiv ist, dass die
vorgeschlagenen Regelungen zur Verordnungsermächtigung für die Nutzung
kommunaler Sportstätten zu Gunsten der Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung
gestrichen wurden. Das begrüßen wir ausdrücklich.
Die Verordnung zur Sicherung
und Nutzung von Sporteinrichtungen im öffentlichen Eigentum zur Gewährleistung des
allgemeinen und kostenfreien Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zur sportlichen
Betätigung bleibt auch für die Zukunft erhalten.
Nun zum Artikel 4.
Hier wird sehr deutlich,
dass für die Landesregierung und Koalitionsfraktionen Bürgerbeteiligungsrechte
das Verwaltungshandeln offensichtlich nur behindern und folglich abzuschaffen
sind.
Zu den übrig gebliebenen
einzelnen Punkten:
Die bisherige
Beitragserhebungspraxis für übergroße Grundstücke ist auf die Grundstücksgröße
und nicht auf die tatsächliche Nutzung ausgerichtet und ermöglichte eine differenzierte,
der Besiedlungsstruktur angepasste Heranziehung der Grundstücksbesitzer. Mit
der jetzt vorgeschlagenen Regelung werden besonders kommunale und genossenschaftliche
Wohneigentümer mit mehr als fünf Wohneinheiten erheblich belastet. Sowohl die willkürliche
Festlegung von 5 Wohneinheiten als auch die Nichtabwälzbarkeit der Kosten auf
die Mieter führen für die Wohnungsunternehmen neben den Belastungen aus dem
Stadtumbau zu weiteren finanziellen Aufwendungen und verzerren den Wettbewerb
auf dem Wohnungsmarkt.
Die im Kommunalabgabengesetz
vorgeschriebene Bürgerbeteiligung bei beitragsauslösenden Maßnahmen wurde und
wird in vielen Gemeinden in der Praxis auch dank des Runderlasses vom
06.06.2001 des MI immer wieder unterlaufen. Durch Auslegungsmodalitäten wird entgegen
dem Gesetzestext nicht die Beschlussfassung des Gemeinderates über eine
Ausbaumaßnahme zu Grunde gelegt, sondern die Beschlussfassung der Vergabe.
Durch diese Vorgehensweise wird es faktisch keine Verfristung der
Bürgerinformationen geben, so dass die Sanktionen des § 6d Absatz 1 Sätze 3 bis
6 ins Leere laufen. Nunmehr die Sanktionsmöglichkeit abzuschaffen, nachdem man
o. g. Handlungsempfehlungen für die Verwaltungen erlassen hat, ist
unverhältnismäßig und wird die bereits ausgehöhlte pflichtige Bürgerbeteiligung
weiter schwächen. Hier wird die Zielrichtung der Landesregierung sichtbar,
Bürgerbeteiligungen als verwaltungshemmend zu deklarieren.
Mit unserem Änderungsantrag
fordern wir die Koalitionsfraktionen auf, die vorgeschlagenen Änderungen des
Artikels 4 zu streichen.
Die im Artikel 5, § 14 Abs.
2 KiFöG vorgeschlagene Streichung des Anhörungsverfahrens der örtlichen Träger
der öffentlichen Jugendhilfe ist abzulehnen. Hier teilen wir die Auffassung des
Landkreistages uneingeschränkt. Aus unserer Sicht ist ein demokratisches Beteiligungsverfahren
der örtlichen Akteure ein hohes Gut und darf auf Grund eines höheren
Verwaltungsaufwandes nicht diffamiert werden.
Die im Artikel 6 durch die
Landesregierung vorgeschlagen Regelungen werden ebenfalls durch unsere Fraktion
abgelehnt. Zu den einzelnen Gründen sowie Regelungsinhalten hatten sich die
Vertreter unserer Fraktion in den Fachausschüssen positioniert. Darum erspare
ich mir eine detaillierte Aufzählung und Wiederholung.
Die Fraktion DIE LINKE lehnt
die vorliegende Beschlussempfehlung in Gänze ab.