Die Linke. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Dr. Helga Paschke zu TOP 11: Wirtschaftlichkeitsprüfung vorlegen,
Kommunalisierungsabsichten konkret benennen
Am 12. September hat der
Herr Ministerpräsident auf unsere Frage, welche Aufgaben zur Kommunalisierung
feststehen, geantwortet: „Bis zum heutigen Tag steht aus der Sicht der
Landesregierung noch nichts endgültig fest.“
Kern des Landtagsbeschlusses
vom 14.12.07 war und ist es, dass die Landesregierung
bis Ende September verbindlich darstellen sollte, welche Aufgaben sie kommunalisieren
will und damit Klarheit für das
Parlament und die Kommunen
über das beabsichtigte Kommunalisierungspotenzial herstellt.
Die bis zu diesem Zeitpunkt festgelegten Aufgaben zur Kommunalisierung sollten
dann in den notwendigen Gesetzestext gegossen werden.
Nun erschließt sich mir und
meiner Fraktion aus der Unterrichtung vom 13.10.2008 nicht, dass aus der Sicht
der Landesregierung bis zum heutigen Zeitpunkt vielmehr klar ist als am
12.09.2008 – jedenfalls nichts endgültiges, außer- dass der Ministerpräsident
selbst in die Erarbeitung des Gesetzentwurfes eingebunden ist und federführend
der Innenminister innerhalb von ca. 6 bis 8 Wochen den Gesetzentwurf vorlegen
soll.
Die Landesregierung
unterrichtet den Landtag am 13.10.08 somit erneut darüber, was bereits (bis auf
die forsthoheitlichen Aufgaben der ÄLFF) seit Monaten klar ist, nämlich dass
keine grundsätzlichen rechtlichen und organisatorischen Bedenken bei folgenden
Aufgaben bestehen:
-
Aufgaben des
Aufgabengebietes „Agrarstruktur der ÄLFF
-
Aufgaben des
Landesjugendamtes
-
Aufgaben der
Arbeitsschutzverwaltung
-
Aufgaben des
Bundeselterngeldes
-
Aufgaben der
Umwelt- und Naturschutzverwaltung
-
(und wie bereits
erwähnt, forsthoheitliche Aufgaben.
Steht damit fest, dass diese
Aufgaben nach dem Willen der Landesregierung in den Aufgabenbestand der
Kommunen übergehen? Weit gefehlt, denn gleich auf Seite drei der Unterrichtung
wird klargestellt:
Ich zitiere: „Das Kabinett
hat bei seinen Beschlüssen jeweils betont, dass eine entgültige Entscheidung
zur Übertragung der genannten Aufgaben auf die kommunale Ebene erst getroffen
werden kann, wenn die Ergebnisse der Prüfung der Wirtschaftlichkeit vorliegen
und „spürbare Effizienzrendite“ für das Land erzielt werden.“
Die Prüfung der
Wirtschaftlichkeit ist Gesetzesauftrag (Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz
§ 4 Abs1), die zusätzlichen Effizienzrenditen für das Land sind eine von der
Landesregierung zusätzlich aufgebaute Hürde. Jedenfalls lag zum Zeitpunkt der
Beauftragung der Erarbeitung des Gesetzes keine abgeschlossene Wirtschaftlichkeitsprüfung
vor, von der Mitwirkung des Landesrechnungshofes ist lange schon die Rede, aber
kein eingeleitetes Verfahren bekannt.
Sei es aber wie es sei! Es
erschließt sich uns nicht, wie und auf welcher belastbaren Grundlage die
Landesregierung beim jetzigen Stand in den nächsten 4-6 Wochen einen
Gesetzentwurf vorlegen will, diesen dann über Weihnachten in die Anhörung gibt
und im Januar dem Parlament vorlegt.
Der letzte Satz des Punktes
1 ist eher inkonsequent formuliert. Der Termin Januar 2009 ist nicht nur
gefährdet und eigentlich auch nicht haltbar, vielmehr gefährdet diese
Herangehensweise das Projekt selbst, denn die Solidität wird in Frage gestellt.
Deshalb erwarten wir im Punkt 2 des Antrages nicht in
erster Linie den Gesetzentwurf, sondern klare Aussagen, die keine
Vorbehaltsklauseln hinsichtlich Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit mehr
beinhalten.
Lassen Sie mich bitte eines
ganz deutlich sagen: Der Zeitverlust bei der Umsetzung des Projektes
Kommunalisierung im Jahr 2007 ist nicht mehr aufzuholen. Wenn jetzt auf der
letzten Strecke fahrlässig ein Gesetz zusammengeschrieben wird, ohne bis zur
Einbringung die wichtigsten Eckpunkte endgültig geklärt zu haben, dann ist
keine verantwortbare substanzielle Kommunalisierung mehr zu leisten.
Also legen Sie uns die in
den Punkten 2 und 3 geforderten Analysen vor. Diese sind unverzichtbare
Voraussetzung einer Akzeptanz, der Akzeptanz sowohl auf kommunaler, als auch
auf Landesebene.
Punkt
4 des Antrages:
An dieser notwendigen
Akzeptanz möchte ich nahtlos anschließen und noch einige Worte zum Punkt 4 des
Antrages verlieren. In den letzten Tagen und Wochen haben wir alle von
Beschäftigten und Interessenvertretungen Post bekommen. Tenor der Aussage war,
dass es nicht sein kann, dass man den Kommunen per se die Aufgabenerledigung
jeglicher Art in Qualität und Quantität zugesteht. Diese Vorbehalte, berechtigt
oder unberechtigt- treffen
ja in gleicher Weise auf die Parlamentarier zu. Es wird in der Beratung des
Gesetzentwurfes in hohem Maße darauf ankommen, wie es den kommunalen
Spitzenverbänden gelingt, überzeugend die Organisation der Aufgaben zur
Sicherung der Qualität darzustellen. Die FachpolitikerInnen
werden nicht so sehr auf die Effizienzrendite schauen, denen geht es um die
Sicherung der Qualität der Arbeit.
Dabei wurde bereits bei der
ersten Anhörung ein Dissens in den Auffassungen deutlich: Der Landkreistag
steht auf dem Standpunkt, dass das Land nur über die Frage der Kommunalisierung
zu entscheiden hat. In welcher Organisationsform- eventuell auch
Kooperationsform, solle den Kommunen überlassen werden. Das ist ein klar
formulierter Grundsatz. Ich bin aber bei dem bisherigen Stand der Diskussion
nicht davon überzeugt, dass dies eine Mehrheit des Parlamentes so akzeptiert.
Sehr deutlich macht sich das in der Frage der überörtlichen Sozialhilfe aber
auch bei anderen Aufgaben fest.
Wenn die Spitzenverbände in
der kommenden Zeit intensiv daran arbeiten, ihre Aufgabenkompetenz deutlicher
darzustellen, wäre dies aus unserer Sicht eine notwendiger und förderlicher
Beitrag zum Gesamtprojekt.
Der vorliegende Antrag lässt
im Grunde hinsichtlich seiner Einschätzung eigentlich keine alternative
Interpretation zu. Deshalb werbe ich um Zustimmung.
Lassen Sie mich eines noch
ganz zum Schluss erwähnen, es gab mal eine Zeit, da nahm ich an, im Zweiten
Funktionalreformgesetz schreibt die Landesregierung ausschließlich solche
„weitreichenden“ Aufgaben wie die Zulassung und Kontrolle der MOFA- Ausbildung
hinein. Nunmehr entwickelt sich die Sache etwas anders – die Landesregierung
wird höchstwahrscheinlich gegen den erbitterten Widerstand einiger Fachminister
sehr strittige Aufgabenkomplexe in den Gesetzentwurf aufnehmen, in der festen
Überzeugung, dass das Parlament nicht mehr viel davon übrig lässt. Wenn das die
unausgesprochene Absicht ist, so kann diese bei der ganzen Herangehensweise
durchaus von Erfolg gekrönt sein. Sie entbindet die Fachminister aber nicht,
die Kommunalisierung ihrer betroffenen Aufgabenkomplexe vor dem Parlament als
Vorhaben der Landesregierung zu verteidigen. Es würde einen großen Flurschaden
anrichten, wenn zum Schluss doch nur die Zulassung für die MOFA - Ausbildung
herauskommt, weil die Kommunalisierung politisch nicht gewollt ist und
handwerklich schlecht gemacht wurde.