Die Linke. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Edeltraud Rogée zu TOP 12:
Bundesratsinitiative für eine Gleichstellung der Leiharbeit
Für unsere Fraktion
ist Leiharbeit immer noch Teil des Niedriglohnsektors, und zwar trotz aller
Gesetze, die es gibt.
Meine Fraktion hat
sich für die heutige Debatte zur Zeitarbeit entschlossen, weil die Auswirkungen
hochaktuell sind. Das haben wir alle festgestellt.
Zu der dem Landtag
vorgelegten Beschlussempfehlung der regierungstragenden
Fraktionen: Wir haben uns bei der Abstimmung der Stimme enthalten, weil es aus
unserer Sicht drei Punkte gibt, die wir so nicht mittragen. Im Großen und
Ganzen halten wir den Beschluss für einen Schritt in die richtige Richtung.
Aber einen Prüfantrag ohne begrenzte Zeitvorgabe an die Bundesregierung zu
richten, das halten wir für sehr negativ, weil es eben bis zum
Sankt-Nimmerleins-Tag ausgedehnt werden kann.
Das Gleiche gilt für
den Begriff „angemessene Frist“ im Antrag bezüglich der Angleichung der
Einkommen der Leiharbeiter an die Einkommen der Stammbelegschaften. Das ist uns
zu wenig. Eine konkrete Terminsetzung wäre ein gutes Zeichen für die
Betroffenen gewesen.
Ein letzter Punkt
ist, dass die Beschäftigtenvertretungen keine Berücksichtigung in der
Beschlussempfehlung gefunden haben. Leiharbeitnehmer werden zuerst
entlassen, das wollen auch die Stammbelegschaften so; es gibt
Betriebsvereinbarungen dazu. Das alles weiß ich.
Das Problem ist jedoch: Der Einsatz von Leiharbeitern war
einmal für ein Vierteljahr gedacht und nicht für drei und mehr Jahre. Und das
ist jetzt das große Problem.
Leiharbeiter werden trotz der Tarifverträge gering oder
schlechter bezahlt und sind dann diejenigen, die als erste gehen müssen.
Hier wird der Staat mehrfach zur Kasse gebeten, und zwar
erstens dadurch, dass bei Niedriglöhnen zusätzliche Sozialleistungen gezahlt
werden müssen, zweitens dadurch, dass bei dem dann gezahlten geringen
Arbeitslosengeld wieder zusätzliche Sozialleistungen erforderlich sind und
drittens fallen ehemalige Leiharbeiter sehr schnell in Hartz IV und
anschließend in die Altersarmut. Und am Ende müssen sie auch noch auf Kosten
der Kommune bestattet werden. So dramatisch ist das in diesem Bereich. Deswegen
müssen wir uns des Problems dringend annehmen.
Der Oberbürgermeister der Stadt Magdeburg Herr Trümper hat erneut gefordert, einen gesetzlichen
Mindestlohn einzuführen. Seine Begründung dafür ist, dass die Kosten im
Sozialbereich unermesslich ansteigen. Ich möchte nur eine Zahl nennen:
Insgesamt wandten die Kommunen und die überörtlichen Sozialhilfeträger für die
Hilfe zum Lebensunterhalt im Jahr 2007 Mittel in Höhe von
765 Millionen € netto auf. Das sind enorme Größenordnungen, mit denen
die Kommunen belastet werden.
Die zeitnahe Umsetzung unseres Antrages vom Oktober 2007
hätte aus meiner Sicht wesentlich dazu beigetragen, dass für Familien nicht ein
so großer Einbruch zu verzeichnen gewesen wäre. Es ist so, dass Tausende von
Arbeitnehmern im Bereich der Leiharbeit betroffen sind. Wenn unser Antrag
zeitnah umgesetzt worden wäre, dann hätten wahrscheinlich nicht so viele Menschen
ihre Festanstellung verloren und es würden in diesem Bereich andere soziale
Bedingungen herrschen.
Es gibt auch Unternehmen in Sachsen-Anhalt, die mit der
Leiharbeit positiv umgehen. Das will ich an der Stelle sagen. Gerade deswegen
finde ich die Anhörung, die wir vorbereiten, sehr gut. Es geht nicht darum, nur
negative Beispiele aufzuzeigen, sondern auch darum, positive Beispiele
anzuführen.
Unsere Fraktion wird sich bei der Abstimmung über die
Beschlussempfehlung der Stimme enthalten, das habe ich vorhin ausreichend
begründet.