Die Linke. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Angelika Hunger zu TOP 15: Energiepolitische Maßnahmen der Landesregierung
Anfang Dezember stellte der
WWF seinen Living-planet-report 2008 vor, der sehr
deutlich darauf hinwies, dass wir schon 2030 die natürlichen Ressourcen einer
zweiten Erde brauchen, wenn wir nicht sehr bald unseren verschwenderischen
Umgang mit ihnen einstellen. Auch dieses erneute Signal war ein Grund, den
heutigen Antrag zu stellen.
Ich meine, dass die
bisherigen Anstrengungen nicht ausreichen, damit sich Sachsen-Anhalt als Land
der erneuerbaren Energien darstellen kann. Sicher hat es in Teilen seine
Berechtigung, haben doch große Anlagenproduzenten ihren Sitz hier. Außerdem
wird der Strombedarf des Landes in nicht unerheblichem Maß durch erneuerbare Energien
abgedeckt.
Dies reicht aber nicht aus,
um die europäischen Ziele im Klimaschutz zu erreichen, denn in den letzten
Jahren ist in Sachsen-Anhalt wieder ein leichtes Ansteigen der
Klimagasemissionen festzustellen. Zu oft sind Bekenntnisse zum Klimaschutz und
zur Energiewende noch Absichtserklärungen, denen nur zögerlich Taten folgen. Es
fehlt im Land noch immer an Aufbruchstimmung, am wirklich ernsthaften Willen
sich mit den erneuerbaren einzulassen. Auch die Notwendigkeit, Energie zu
sparen und effizient zu nutzen, wird häufig nur punktuell gesehen, bei der
nächsten Entscheidung ist dieser Aspekt schon wieder vergessen oder zumindest
nachrangig.
Die Landesregierung hat im
Energiekonzept zugesagt, bis Ende 2008 darzulegen, wie sie ihren Beitrag
leisten kann, um
n
den eigenen
Energiebedarf zu senken,
n
die
Kohlendioxidemissionen ihrer Kraftfahrzeuge zu vermindern und
n
die
Energieversorgung der Landesliegenschaften und der Landesbetriebe bzw. der
Einrichtungen der Landesverwaltung noch wirtschaftlicher und ökologischer zu
gestalten.
Bisher gibt es dazu keine
Aussagen. Im Klimaschutzkonzept sind zwar durchaus einige
Handlungsmöglichkeiten erwähnt. So wird dort spezielle Unterstützung beim Zertifikatehandel,
ganz spezifische Investitionsförderungen für EE oder auch Förderung, Information
und Beratung bei der energetischen Sanierung von Gebäuden im privaten wie auch
im öffentlichen Bereich vorgeschlagen. Aktivitäten dazu gibt es bisher aber
auch nicht.
Sicher lässt sich durch die
Aktivitäten der Landesregierung nicht das Klimaschutzziel des Landes retten,
aber die Landesverwaltung ist mit 4 % Anteil am Energieverbrauch des Sektors
Gewerbe, Handel und Dienstleistungen der größte Einzelverbraucher.
Deshalb ist es wichtig , dass die Landesregierung hier ihre Vorbildrolle
wahrnimmt und so Impulse für Beispiellösungen und Pilotprojekte gibt. Der
Umgang mit dem Antrag zur Prüfung der Eignung der landeseigenen Dachflächen zur
Solarenergienutzung, der seit gut zwei Jahren durch die Ausschüsse dümpelt, ist
kein Signal, dass man es wirklich ernst mit den Erneuerbaren meint. Er zeigt
auch, dass im Zusammenwirken der Ministerien noch einiges zu verbessern ist,
wohl auch im Verständnis, das Klimaschutz eine
Querschnittsaufgabe ist.
Noch ein paar Worte zu den
Handlungsmöglichkeiten, die über Vorschläge im Klimaschutzkonzept hinausgehen.
Hierzu würde ich z.B. die
sehr schnelle Umsetzung der EEWärmeG zählen und in
der Umsetzungsrichtlinie auch Regelungen, die den Altbestand an Gebäuden mit einbezieht.
Daneben wäre es sicher an
der Zeit, auch andere Gesetze, Verordnungen und RL zu prüfen, ob sie denn „klimaschutzkonform“
sind.
Auch die Einrichtung einer
Energieagentur, die u.a. die Informations- und Beratungsleistungen übernehmen
könnte, wäre denkbar. Diese Anregung ist ja gestern bereits in der Presse zu lesen
gewesen.
In der gegenwärtigen
Situation, in der mit den Folgen der Finanzkrise umgegangen werden muss, wäre
eine Unterstützung der Teile des Konjunkturprogramms der Bundesregierung, die Maßnahmen
zur energetischen Sanierung betreffen, sicher sinnvoll, aber dazu wird mein Kollege
Dr. Thiel sicher noch mehr sagen.