Die Linke. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Gudrun Tiedge zu TOP 17: BKA-Gesetz
hält Kriterien der Grundgesetzkonformität und Wahrung von Grundrechten nicht
stand
Für kurze Zeit konnte man
sich der Illusion hingeben, dass Vernunft in die Sicherheitspolitik der BRD
Einzug gehalten hat, denn im Bundesrat wurde das BKA-Gesetz - zu guter letzt
durch die ablehnende bzw. enthaltende Haltung der SPD in mehreren Bundesländern
- abgelehnt.
Nur - diese Vorstellung war
leider nur von kurzer Dauer und zerplatzte wie eine Seifenblase. Zu keinem
Zeitpunkt ging es der SPD um eine Komplettablehnung des bereits vom Bundestag
beschlossenen Gesetzes. Denn das Gesetz als solches wurde nie in Frage
gestellt. Vielmehr war von vornherein klar, dass nur kosmetisch nachgebessert
und korrigiert werden sollte. Aber was nützt die beste Kosmetik, wenn der
Untergrund bereits auf wackligen Füssen steht.
Eine große Chance wurde
verpasst, den unsäglichen Sicherheitswahn eines Herrn Schäuble zu stoppen.
Niemand in diesem Land
verharmlost die Gefahr, die von
Terroristen ausgeht.
Aber Gradmesser für die
Sicherheitspolitik in diesem Lande darf nicht sein, was Herr Schäuble oder die
Innenminister der Länder wollen, sondern einzig und allein das, was das
Grundgesetz gebietet. Aber genau das passiert nicht mit dem vorliegenden
BKA-Gesetz. Hier wird das Grundgesetz total auf den Kopf gestellt.
Und da verwundert es schon
sehr, wenn nach erfolgter Ablehnung des Gesetzentwurfes im Bundesrat der
Bundesinnenminister in einem Interview erklärt:
„Auch unter den gesetzlichen Gegebenheiten ist Deutschland ein sicheres Land.
Dank der guten Zusammenarbeit zwischen den Ländern und dem Bund.“
Ich hätte es nicht geglaubt,
wenn ich diese Worte nicht selber im Fernsehen vernommen hätte.
Ja, warum in aller Welt
braucht Deutschland dann ein BKA-Gesetz? Wer, wie die Bundesregierung noch
nicht einmal eine Definition für Terrorismus vorweisen kann, der wird auch
nicht in der Lage sein, diesen zu erkennen, zu verhindern und dessen Ursachen
zu bekämpfen. Mit einem Abbau von Bürgerrechten ist dem Terrorismus jedenfalls
nicht zu begegnen.
Uneingeschränkt können wir
den 3 Hauptkritikpunkten, die der Innenminister Hövelmann in seiner
Pressemitteilung vom 18. November 2008 aufgeführt hat und die aus Ländersicht
nochmals zu überarbeiten sind, beipflichten.
1. Zur Online- Untersuchung:
Herr Hövelmann unterstrich
seine grundsätzlich kritische Haltung zum Instrument der Online-Untersuchung.
Verfassungsrechtliche Probleme seien mit den Händen greifbar. DIE LINKE hat
hierzu absolut keine andere Auffassung.
Aber auch mit einem
Richtervorbehalt bleibt die Online-Untersuchung eine der größten Eingriffe in
die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger.
Einen wirklichen Schutz
persönlicher sensibler Daten vor Missbrauch weist das Gesetz nicht aus. Für
diesen massiven Eingriff in die Grundrechte kann es keinerlei Verständnis oder
Zustimmung geben.
Also, in letzter Konsequenz
dürfte diesem Punkt auch jetzt nicht zugestimmt werden.
2. Zum so genannten
Kompetenzgerangel zwischen Bund und Ländern:
Die Trennung zwischen
internationalem und nationalem Terrorismus ist Augenwischerei. Und die
Festlegung, dass das BKA zukünftig nur in Fällen des internationalem
Terrorismus die Ermittlungen aufnehmen darf, ist lediglich dem Willen geopfert,
das Gesetz „auf Teufel komm` raus“ einzuführen. Auch hier müsste Sachsen-Anhalt
folglich ablehnen.
Aber bereits in der
aktuellen Debatte zeichnet sich ab, woran den Bundesländern wirklich gelegen
ist: Ihr Focus liegt vor allem auf einer klaren
Bund-Länder-Kompetenzaufteilung. Im Klartext wird hier also ein Possen- und
Ränkespiel um Kompetenzen veranstaltet.
3. Zum
Zeugnisverweigerungsrecht:
Ich zitiere an dieser Stelle
den Innenminister: „Ich begrüße, dass entsprechend der Forderung des
Bundesrates ein ausnahmsloses Zeugnisverweigerungsrecht für Strafverteidiger,
Geistliche und Abgeordnete in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde. Umso
unverständlicher ist es, dass dieses
Recht für Journalisten und Ärzte nicht gelten soll.“
Ja, auch hier keine andere
Auffassung. Denn nach wie vor gilt, verweigern etwa Journalisten die Herausgabe
von Materialien, drohen ihnen Zwangsgeld und Beugehaft. Das schafft ein nicht
zu akzeptierendes 2- Klassen-System unter den Berufsgeheimnisträgern. Und es
stellt sich automatisch die Frage: Sollen hiermit bestimmte Berufsgruppen, wie
z.B. Journalisten an die Kandare genommen werden?
Das BKA-Gesetz ist und
bleibt also ein rechtsstaatliches Desaster!
Demzufolge müsste das
Gesetz, wenn es dann voraussichtlich am 19. Dezember 2009 wieder in den
Bundesrat kommt, durch die Landesregierung von Sachsen- Anhalt
konsequenterweise abgelehnt werden. Und genau das erwarten wir.
Terroristische Anschläge
wird man durch dieses Gesetz nicht verhindern können.
Den gläsernen Terroristen
gibt es nicht, es gibt nur den Verdächtigen.
Und wenn jeder jederzeit zu
einem Verdächtigen werden kann, schafft das nicht mehr Sicherheit sondern im
Gegenteil ein Klima von Repression und Angst und es schafft den gläsernen
Bürger.
Ziel einer fortschrittlichen
Sicherheitspolitik muss es sein, das Verhältnis von Sicherheit und Freiheit
einzuhalten. Dazu bedarf es z.B. einer Analyse der Notwendigkeiten.
Und dazu bedarf es aus
unserer Sicht eines sofortigen
Moratoriums für die Sicherheitsgesetzgebung in diesem Land. Einen
entsprechenden Antrag hat unsere Bundestagsfraktion bereits im April diesen
Jahres eingebracht.
Dieser beinhaltete u.a.
n
den Einsatz
einer unabhängigen Expertengruppe, in der Bürgerrechts-, Rechtsanwalts-,
Journalisten-, Richter- und Datenschutzvereinigungen und -verbände sowie
Gewerkschaften vertreten sind.
n
die Prüfung
bereits beschlossener Gesetze, deren Inhalt eine Einschränkung des Rechts auf
die „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer
Systeme“ nahe legt, auf Verträglichkeit mit diesem neuen Grundrecht.
n
und schließlich
den Verzicht auf die Vorlage neuer Sicherheitsgesetze, die das neue Grundrecht
tangieren könnten, und dabei insbesondere den Verzicht auf die Verabschiedung
eines neuen BKA-Gesetzes bis zur Veröffentlichung des Abschlussberichtes der
Expertengruppe.
Die Bürgerinnen und Bürger
in der Bundesrepublik Deutschland erwarten zu recht, dass die vom Gesetzgeber
beschlossenen Gesetze im Einklang mit dem Grundgesetz stehen. Und genau das
garantiert das neue BKA-Gesetz in keiner Weise, denn es stellt einen gravierenden
Einschnitt in die Grundrechte dar und ist somit nicht grundgesetzkonform.
Nun geht der
Bundesinnenminister mit seinen Vorschlägen und Wünschen sogar soweit, das
Grundgesetz und damit die verfassungsrechtlichen Abstimmungsregeln ändern zu
wollen und so anzupassen, damit seine undemokratischen Gesetze problemlos den
Bundesrat passieren. Wie sagte doch Herr Schäuble? „Deutschland ist ein
sicheres Land.“
Vielleicht sollte aber
mittlerweile das Land vor den Sicherheitsvorstellungen dieses Innenministers
geschützt werden, damit die Bundesrepublik ein sicheres und freies Land bleibt.
Wir beantragen die
punktuelle Abstimmung unseres Antrages.