Die Linke. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Gerald Grünert zu TOP 18: Keine Sozialversicherungspflicht für das kommunale Ehrenamt
Über die Bedeutung des Ehrenamtes für unser Gemeinwesen in
Deutschland und speziell hier bei uns in Sachsen-Anhalt dürfte ein breiter,
partei- und fraktionsübergreifender Konsens bestehen.
Ohne dieses Element des Bürgerengagements in vielen
gesellschaftlichen Bereichen wäre unser Gemeinwesen ärmer. In manchen Bereichen,
wo Menschen sich ehrenamtlich engagieren, wäre es sogar in seiner Existenz
gefährdet oder nur mit großem finanziellen Aufwand durch professionelle
Dienstleistungen zu ersetzen.
In diesem Sinne ist ehrenamtliches Tun für unsere
Gesellschaft unbezahlbar.
Grundsätzlich ist festzustellen, dass das ehrenamtliche
Engagement ein wesentliches Merkmal unseres sozialen und demokratischen Gemeinwesens
ist. Viele Menschen leisten ehrenamtliche Arbeit für die Gesellschaft. Ohne sie
würden u. a. die Kommunalpolitik, der Sport, der Katastrophenschutz und die
Feuerwehr nicht funktionieren. Es ist sowohl politisch als auch im Rahmen eines
gesellschaftlichen Konsenses erforderlich, dafür zu sorgen, dass die Menschen,
die sich für die Allgemeinheit engagieren, zumindest keine finanziellen
Nachteile haben.
Besonders wichtig ist die ehrenamtliche Tätigkeit der gewählten
Gemeinde-, Stadt- und Kreisräte. Bei vielen kommunalpolitischen Entscheidungen
und mit ihrer Tätigkeit vertreten sie die Interessen ihrer Wähler auf der
kommunalen Ebene. Herr Ministerpräsident Herr Prof. Böhmer sagt am 05.12.2008,
dem Tag des Ehrenamtes, ich zitiere: „Ohne diesen gelegentlich mit hohem
Zeitaufwand verbundenen Einsatz vieler Bürger bei nicht immer einfachen Entscheidungen
könnte Bürgernähe nicht gestaltet werden. Im Gegensatz zu anders lautenden Vorwürfen
werden diese Strukturen auch bei gemeindlichen Reformen immer erhalten bleiben.“
Er verwies weiter auf eine aktuelle soziologische
Untersuchung über Rahmenbedingungen, die das freiwillige Engagement beförderten
oder lähmten. Danach sei das ehrenamtliche Engagement umso niedriger, je
ungünstiger die soziale Lage in einer Gesellschaft sei. Je kleiner eine
Gemeinde, desto größer die Einsatzbereitschaft für andere und je wohlhabender
eine Region, desto größer das Engagement der Bürger. Auch führe eine höhere
religiöse Bindung zu größerem Engagement für das Gemeinwesen.
Der Regierungschef informierte darüber, dass in
Sachsen-Anhalt rund 660.000 Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich tätig seien.
Das sei immerhin ein Drittel der über 16-jährigen. Mit diesem hohen Engagement
nimmt unser Land eine gute Position innerhalb der neuen Länder ein.“
Als Fraktion DIE LINKE wollen wir eine
lebendige kommunale Demokratie und setzen uns für eine noch stärkere
Einbeziehung und ein hohes Engagement der Bürgerinnen und Bürger in die
kommunalen Entscheidungsprozesse ein.
Doch es steht Ungemach ins Haus. Unter
Berufung auf das Urteil des Bundessozialgerichtes Kassel vom 25. Januar 2006,
Nummer B 12 KR 12/05 R, beabsichtigen die Rentenversichererbeispielsweise die
Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Kommunalvertreter – Mandatsträger und
ehrenamtliche Bürgermeister – der Sozialversicherungspflicht zu unterwerfen.
Hintergrund dieser Absicht ist,
das im Zusammenhang mit der Neuregelung der geringfügigen
Beschäftigungsverhältnisse ab dem 01. April 1999 es in vielen Fällen zur
Feststellung einer Sozialversicherungspflicht und damit verbundener
Beitragsforderungen zulasten kommunaler Mandatsträger gekommen ist.
Nachdem Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige
zuvor auch in Sachsen-Anhalt als weitgehend sozialversicherungsfrei angesehen
worden waren, gab es auch in unserer Vergangenheit einige Beispiele, wo
Entschädigungen als Einnahmen aus unselbständiger Tätigkeit deklariert wurden
und von den Leistungen nach dem SGB II abgesetzt wurden. So traf dies u. a.
auch für einen ehrenamtlichen Bürgermeister einer Gemeinde zu, der gleichzeitig
auch ein Mandat im Kreistag innehatte. Durch diese Regelung wurde ihm keinerlei
Zahlung der damaligen Sozialhilfe gewährt, musste er aus diesen „Einkünften“
auch die entsprechenden Versicherungen abgelten.
Entsprechend dem Erlass des Ministeriums für Finanzen über
die „Steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen Mitgliedern
kommunaler Volksvertretungen gewährt werden“ (vom 11. Dezember 2001 –
42S2121-10) ist festzustellen, dass es sich um klassische Ehrenämter handelt.
Für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und
Bürger in den Kreistagen und in den Ortschafts-, Gemeinde- und Stadträten sowie
für ehrenamtliche tätige Bürgermeisterinnen/Bürgermeister und
Ortsbürgermeisterinnen/Ortsbürgermeister gibt es kein Einkommen, sondern
nur eine Aufwandsentschädigung. Gleiches gilt auch für Aufwandsentschädigungen
für die Ehrenämter, welche im Teil 1 Abs. 2 des Runderlasses „Aufwandsentschädigung
für ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtliche Bürgermeister“ (Runderlass des
Ministeriums des Innern vom 1. Dezember 2004) genannt sind.
Daran wollen wir festhalten und die Landesregierung
auffordern, dies auch zukünftig eindeutig zu vertreten.
Mit Verwunderung habe ich zur Kenntnis nehmen
müssen, dass nach Erlass des Innenministeriums zur Haushaltskonsolidierung vom 24.09.2004
auch Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Mandatsträger als Konsolidierungsmasse
anzusehen sind und folglich der Wiedererlangung der finanziellen kommunalen
Handlungsfähigkeit unterworfen sein sollen. Neben der politischen Bewertung
dieses Runderlasses, welcher aus meiner Sicht das kommunale Ehrenamt als
wichtigen demokratischen Eckpfeiler unserer Gesellschaft ernsthaft beschädigt,
würde diese Regelung zusammen mit der dargestellten Absicht der Rentenversicherer
dazu führen, dass das kommunale Ehrenamt erheblich entwertet und politisch
delegitimiert wird. Das kann und darf auch in Anbetracht der Kommunalwahlen in
2009 nicht unser Ziel sein.
Wir sprechen uns für eine positive und
sozialversicherungsfreie Ausgestaltung des kommunalen Ehrenamtes aus. Dem
dienen auch die von unserer Fraktion in der letzten Landtagssitzung
eingebrachten Änderungen im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf über die
Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts. Die kommunalen Gliederungen,
Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden und Ortschaften brauchen ein eigenes
Budget, mit dem die Verantwortungsträger vor Ort tatsächliche
Handlungsmöglichkeiten besitzen. Insbesondere wollen
wir die gemeindliche Entscheidungsfindung ortsnah gestaltet wissen. Ortsnähe,
kurze Kommunikations-, Beteiligungs- und Entscheidungswege fördern aus Sicht der LINKEN sowohl flexible Lösungen, als
auch eine verbesserte Identifikation und bürgerschaftliches Engagement!
Mit dem Punkt 3 unseres Antrages soll die Landesregierung
beauftragt werden zu prüfen, ob und inwieweit die Gesetzesinitiative Bayerns im
Bundesrat (Drucksache 597/08, 14. August 2008) dazu geeignet ist,
Rechtsklarheit durch eine eindeutige Formulierung in § 7 SGB IV dahingehend zu
schaffen, dass die Wahrnehmung von kommunalen Ehrenämtern, wie sie unter Punkt
1 dieses Antrages aufgeführt sind, grundsätzlich keine Beschäftigung i. S. d. §
7 Abs. 1 SGB IV darstellt. Dieser Prüfauftrag gilt auch für
Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter bei gemeinnützigen Körperschaften (lt. § 52 Abgabenordnung [AO]) wie beispielsweise
für Helfervereinigungen des Technischen Hilfswerkes (THW).
Wegen der großen Bedeutung, die die in dem Antrag angesprochenen
Fragen aber auch für die ehrenamtlich Tätigen in Sachsen-Anhalt haben, wollen
wir den Antrag federführend an den Innen- und mitberatend an den Rechtsausschuss,
Finanzausschuss sowie an den Sozialausschuss überweisen, damit hier geprüft
werden kann, welche Regelungen vielleicht auch schon auf der Länderebene
getroffen werden können bzw. welche Initiativen in Richtung Bundesrat sinnvoll
sind, um zu einer befriedigenden Lösung zu kommen.