Die Linke. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Sabine Dirlich zu TOP 19: Neuausrichtung der Arbeitsmarktinstrumente
Zum ersten Mal seit Langem ist es gelungen, dass die
positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt mit einem Rückgang der
Langzeitarbeitslosigkeit einhergeht. Zum ersten Mal ist es gelungen, dass
innerhalb eines Konjunkturzyklus auch insgesamt eine strukturelle Verbesserung
festgestellt werden kann. Schließlich ist es nicht mehr so, dass die
Arbeitslosigkeit erst dann zurückgeht, wenn das Wirtschaftswachstum über
2 % liegt. So begeistert ist der Sachverständigenrat. Diese Begeisterung
hat Olaf Scholz, der Bundesminister für Arbeit und Soziales, begierig
aufgegriffen. Ich frage trotzdem, ob wir uns über die bislang unbestrittenen
Zahlen tatsächlich uneingeschränkt freuen dürfen. Ich bezweifle das und frage,
welchen Preis die Gesellschaft dafür zu zahlen hat.
Wir haben es mit einer massiven Ausweitung des
Niedriglohnsektors zu tun. Auch das ist unbestritten. Wir haben es seit der
Einführung von Hartz IV mit einer massiven Ausweitung der Leiharbeit zu
tun ‑ unbestritten. Und wir haben es mit allen möglichen negativen
Folgen zu tun, die ich jetzt nicht wiederholen muss, weil wir die Debatte dazu
gerade eben geführt haben.
Wir haben es zu tun mit einer massiven Ausweitung der Mini- und Midijobs. Auch haben wir es damit zu tun, dass ungefähr die Hälfte bis zwei Drittel der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, wenn sie in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt wurden, im Leistungsbezug bei den Arbeitsgemeinschaften oder bei den Optionskommunen bleiben.
Im Jahr 2007 waren es im Altkreis Schönebeck etwa 1 000
von ca. 1 400 Menschen, die in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt
wurden, die aber trotzdem im Leistungsbezug bei der kommunalen
Beschäftigungsagentur geblieben sind. Ich halte das nicht für ein gutes Ergebnis.
Ich wiederhole an dieser Stelle unsere Forderung nach einem Mindestlohn, weil
nur er Abhilfe gegen die Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt schaffen kann.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat das Gesetz
zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in Anlehnung an
einen anderen Schirm einen „Schutzschirm für den Arbeitsmarkt“ genannt. Die
Ziele, die sich das Bundesministerium damit gesetzt hat, sind durchaus
anspruchsvoll. Im Mittelpunkt sollen die Stärkung und die Verbesserung der
Arbeitsvermittlung stehen. Die Instrumente sollen so überarbeitet werden, dass
sie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeberinnen sowie für die Arbeitsvermittler
und Fallmanager vor Ort verständlicher und leichter handhabbar werden. Es
sollen eine Verbesserung und eine Vereinfachung der Instrumente erreicht
werden. Des Weiteren soll eine rechtskreisübergreifende
‑ übergreifend insofern, als es diejenigen, die
Arbeitslosengeld I bekommen, und diejenigen, die Arbeitslosengeld II
bekommen, betrifft ‑ integrative Arbeitsmarktpolitik gewährleistet
werden. Es soll durch größere Handlungsspielräume vor Ort eine erfolgreichere
und nachhaltigere Vermittlung in Erwerbsarbeit erreicht werden.
Und wahrhaftig wären eine Vereinfachung und eine bessere
Handhabbarkeit der Instrumente für die Betroffenen und auch für die Träger ein
Segen. Ich bin unlängst bei einem Träger in Schönebeck gewesen. Der sagte mir:
Wir haben ca. 1 000 Maßnahmeteilnehmerinnen und produzieren im
Monat 40 000 Blatt Papier in Form von Anträgen, in Form von
Dokumentationen, in Form von Rechenschaftslegung usw. usf.
Größere Handlungsspielräume würden die Möglichkeit eröffnen,
Betroffene und Träger nicht mehr pauschal zu betrachten, denn ein Träger, der
in der Fläche tätig ist, hat natürlich höhere Kosten als einer, der nur
punktuell an einem bestimmten Ort tätig wird.
Betroffene brauchen höchst unterschiedliche Hilfen und sie
brauchen auch einen höchst unterschiedlichen Betreuungsgrad. Das wird immer
deutlicher, je mehr Menschen, die leichter vermittelbar sind, in den ersten
Arbeitsmarkt hineinkommen.
Betroffene und Träger klagen darüber, dass die bitter
notwendige und zurzeit auch geforderte sozialpädagogische Betreuung nicht
adäquat finanziert wird. Leider wird das Gesetz den hohen Ansprüchen, die es an
sich selbst formuliert, nicht in jeder Hinsicht gerecht.
Bisher gab es zumindest eine Möglichkeit, den Rechtskreis
Hartz IV in Richtung SGB III, also Arbeitslosengeld I, zu
verlassen, und zwar die Entgeltvariante, nach der auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
gezahlt wurden. Das wird abgeschafft.
Die Behauptung, dass rechtskreisübergreifend
integrative Arbeitsmarktpolitik gemacht wird, wird dadurch konterkariert, dass
man die ABM für SGB II-Empfängerinnen abschaffen möchte. Das verstärkt die
Trennung der beiden Regelkreise.
Wer das anders sieht, muss mir erklären, wie das gehen soll,
wenn man eine integrative und eine rechtskreisübergreifende
Arbeitsmarktpolitik macht und sagt: Die einen bekommen diese, die anderen jene
Instrumente. Der Grundsatz bei der Einführung des Gesetzes war eigentlich, dass
allen Arbeitslosen die Instrumente der Arbeitsförderung gleichermaßen zur
Verfügung gestellt werden sollen. Das wird jedoch immer weiter eingeschränkt.
Die Eingliederungsvereinbarung soll jetzt für alle
Arbeitslosen durch einen Verwaltungsakt ersetzt werden können. Vielleicht ist
gemeint, dass man die schlechteren Bedingungen des SGB II jetzt eben auch
auf die vom SGB III Betroffenen anwendet. Ich würde zumindest das nicht
einen Fortschritt nennen.
Das größere Problem ist allerdings, dass Widersprüche gegen
solche Verwaltungsakte keine aufschiebende Wirkung mehr haben sollen und dass
damit die Rechtsposition von Arbeitslosen weiter geschwächt wird. Interessant
ist übrigens die Begründung: Die Inanspruchnahme von Leistungen soll nicht
durch offensichtlich unbegründete Widersprüche hinausgezögert werden. Da frage
Ich: Was ist denn mit den begründeten Widersprüchen? Wir wissen aus den
Urteilen und aus Erfahrungen mit sehr vielen Widerspruchsbescheiden, dass sehr
viele Widersprüche begründet sind. Ich glaube einmal die Zahl von 60 %
gehört zu haben.
Sanktionen werden weiter verschärft, obwohl Untersuchungen
und auch das Projekt „Bürgerarbeit“, über das wir hier ja mehrfach diskutiert
haben, eigentlich eindeutig gezeigt haben, dass die überwiegende Zahl der
Arbeitslosen keine Sanktionen braucht, um Arbeitswillen zu entwickeln. Wir alle
kennen die Ausnahmen, haben aber ein Problem damit, wenn man Gesetze für
Ausnahmen macht.
Im Bereich der Aus- und Weiterbildung
soll eine noch stärkere Orientierung auf eine schnelle Eingliederung
eingeführt bzw. durchgesetzt werden. Das klingt natürlich zunächst einmal wie
ein lohnendes Ziel. Was aber bei der Aus- und Weiterbildung herauskommen kann,
ist, dass wir es in Zukunft mit immer weniger langfristigen Maßnahmen zu tun
haben, die zu einem anerkannten Abschluss führen. Vielmehr werden wir es immer
mehr mit modularisierten Dingen, mit kurzfristigen
Qualifizierungen und mit einer Schmalspurausbildung zu tun haben werden, die
dann unter dem Namen Spezialisierung firmiert. Das entspricht nicht unserem
Verständnis von Aus- und Weiterbildung, zumal Politik nicht müde wird zu
erklären, dass die Bedeutung des lebenslangen Lernens immer mehr zunimmt.
In der freien Förderung soll eine Projektförderung möglich
bleiben. Der individuellen Förderung soll aber immer mehr Vorrang eingeräumt
werden, was zur Folge hat, dass die Arbeitslosigkeit immer weniger als
gesellschaftliches Problem und immer mehr als individuelles Problem betrachtet
wird. Die Leute sind halt selber schuld.
Das Experimentierbudget soll im SGB III nur 2 %
betragen. Die freie Förderung soll im SGB II 1 % betragen. Wenn
99 % der Mittel nach festgelegten Regeln ausgegeben werden sollen, kann
man nicht sagen, es seien große Spielräume vorhanden. Ich halte das nicht für
eine Vergrößerung des Spielraums, weil die Prozentsätze heute andere sind.
Hinzu kommt, dass diese Instrumente ‑ Experimentierklausel
und freie Förderung ‑ gegenüber den gesetzlichen Regelinstrumenten
nachrangig sind und bleiben. Das bedeutet, dass zunächst überprüft und
dokumentiert werden muss, ob nicht irgendein Regelinstrument funktioniert,
bevor ein Experiment gemacht werden oder die freie Förderung greifen darf. Ich
halte das nicht für eine bessere Ausgestaltung eines Spielraumes.
Eine Vereinfachung findet statt. Das Vermittlungsbudget
ersetzt neun Instrumente, die Aktivierung und berufliche Eingliederung ersetzt
acht Instrumente; insgesamt sollen zehn Instrumente wegfallen. Das kann man
sich zunächst einmal anschauen und sagen, dass diese Vielzahl von
unterschiedlichen Instrumenten die Leute nur verwirrt hat.
Leider ist der Inhalt des Vermittlungsbudgets nicht
definiert. Das Ziel ist ein großer Handlungsspielraum. Angesichts der Tatsache,
dass in den Agenturen sehr restriktiv auf die Einhaltung der Buchstaben des
Gesetzes geachtet wurde, frage ich mich, ob die Akteure vor Ort wirklich so
mutig sein werden, dann ihren Ermessensspielraum auszunutzen. Das ist vor allem
deshalb problematisch, weil an die Arbeitsgemeinschaften, an die
Optionskommunen und an die Bundesagentur hohe Einsparforderungen gestellt
werden.
Ein weiteres Problem bezieht sich auf die Anwendung des
Vergaberechts auch auf Weiterbildung und außerbetriebliche Ausbildung. Die Agentur
ist nicht mehr verpflichtet, die Qualität von Weiterbildungsmaßnahmen zu
überprüfen.
Ich sage Ihnen gerne, wozu das jetzt schon bei den
Arbeitsmarktmaßnahmen führt: Ein überregionaler und ein regionaler Träger
bewerben sich auf eine Ausschreibung. Der überregionale Träger gewinnt, weil er
das preiswertere Angebot gemacht hat. Am nächsten Tag stand der überregionale
Träger beim regionalen Träger vor der Tür und wollte die Leute und Räume des
regionalen Trägers, weil er über diese vor Ort überhaupt nicht verfügt. Der
überregionale Träger hat die Ausschreibung gewonnen, weil er das preiswertere
Angebot gemacht hat. Diesen „Preisvorteil“ ‑ Preisvorteil natürlich
nur für die Agentur ‑ gibt er natürlich an den regionalen Träger
weiter. Das bedeutet, dass die Träger mit einem niedrigeren Budget dieselbe
Qualität wie zuvor leisten sollen.
Eine schlechtere Qualität kommt natürlich dabei auch heraus.
Die Anforderungen werden aber höher. Ich sage: So nicht!
Insgesamt entsteht der Eindruck, dass es bei der Arbeitsmarktneuordnung
vor allem um Einsparungen geht, dass man sich an den Zahlen berauscht und die
wachsenden Probleme übersieht, dass man zum Beispiel übersieht, dass die
verbliebenen Langzeitarbeitslosen immer mehr Betreuung brauchen, dass sie immer
höhere Qualifikationsdefizite haben, aber auch Defizite in ihrer Sozialisation
insgesamt.
Wir dürfen nicht übersehen, dass wir es mit einer Krise zu
tun haben. Gestern geisterte die Zahl von möglichen zusätzlichen 700 000
Arbeitslosen im Jahr 2009 durch die Medienlandschaft. Ich sage: Dann brauchen
wir nicht weniger, sondern mehr Geld.
Deshalb sind wir der Auffassung, dass der Gesetzentwurf in
dieser Form nicht in Kraft treten darf. Daher muss es Nachbesserungen geben.
Diese Auffassung vertritt im Übrigen auch der Bundesrat, auch wenn er nicht
alle unsere Forderungen teilt. Aber Nachbesserungen muss es nach der Auffassung
des Bundesrats geben.