Die Linke. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Hans-Jörg Krause zu TOP 21:
Sicherung der Existenzbedingungen ortsansässiger landwirtschaftlicher
Unternehmen bei der Verwertung von BVVG-Flächen
Mit dem vorliegenden Antrag
greifen wir ein Thema auf, dass die betroffenen Landwirte nicht erst seit
Wochen oder Monaten bewegt.
Es geht um die Verfügbarkeit
von Grund und Boden und in dieser konkreten Angelegenheit um die Landwirte, die
mit einem mehr oder weniger großen Anteil an
BVVG-Flächen arbeiten.
Für diese Landwirte kann die
Verwertungs- bzw. Privatisierungspraxis der BVVG schwerwiegende, ja
existenzbedrohende Folgen haben.
Entsprechend neu erlassener
Privatisierungsgrundsätze ist die BVVG als Privatisierungsstelle des Bundes
angehalten nach entsprechenden Ausschreibungen nach dem Höchstgebot zu veräußern.
Für das Bundesministerium
für Finanzen als übergeordnete Behörde ist das natürlich ein recht
einträgliches Geschäft. Immerhin sind die Hektarerlöse beim Verkauf
landwirtschaftlicher Flächen lt. Geschäftsbericht um 20 % gegenüber dem Vorjahr
gestiegen.
Die BVVG hat im
Berichtszeitraum (2007) einen Überschuss
von insgesamt 291 Mill. € an die Gesellschafterin abführen können. (2006 waren
es noch 20 Mill. weniger)
Was nicht nur für die BVVG,
sondern vor allem für den Bundesfinanzminister Steinbrück ein Segen ist, ist
allerdings für die etablierten Agrarunternehmen, die mit ihren begrenzten
finanziellen Möglichkeiten außen vor bleiben, ein Fluch. Die Möglichkeiten
eines Flächenerwerbs nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz
(EALG) haben sich bei den Pächtern weitestgehend erschöpft. Damit hat sich dann
auch aus finanziellen Gründen eine Teilhabe am sonstigen Flächenerwerb und erst
recht an einer Ausschreibung nach Höchstgebot erledigt. Hier können die
einheimischen Landwirte nicht mithalten.
Andererseits müssen wir zur
Kenntnis nehmen, dass die BVVG –Pachtflächen in Sachsen-Anhalt immer noch um
die 100.000 ha betragen und dass in den kommenden Jahren ein großer Teil der
langfristigen Pachtverträge ausläuft! Das Privatisierungskonzept der BVVG
stellt die betroffenen Unternehmen dann vor die Entscheidung: Entweder kaufen
oder Gefahr laufen, das bisher gepachtete Land zu verlieren!
Wer in dieser Situation die
auf einem hohen Anteil an Pachtflächen beruhende heimische Landwirtschaft dem
globalen Markt aussetzt und landesgesetzliche Möglichkeiten für den Zugang
unserer Agrarbetriebe zu den von ihnen bewirtschafteten Flächen nicht nutzt,
setzt die modernen und bewehrten Agrarstrukturen in Sachsen-Anhalt leichtfertig
aufs Spiel und sorgt für Verlust an Arbeit und Einkommen im ländlichen Raum.
Wir müssen uns dessen
bewusst sein, dass sich mit der Föderalismusreform das Grundstücksverkehrs- und
Landpachtgesetz jetzt in Zuständigkeit der Länder befindet und wir damit auch
mehr Verantwortung für die Entwicklung der ländlichen Räume tragen. Das
verpflichtet dann aber auch zum Handel.
Natürlich ist es richtig,
dass EU-weit alle Bieter zum Verfahren zugelassen werden müssen. Aber darüber
zu entscheiden, wer den Zuschlag bekommt, muss nach Abwägung aller Vor- und
Nachteile, die für die Region oder für die Kommune entstehen könnten, getroffen
werden. Da darf ein Höchstgebot allein nicht den Ausschlag geben.
Vielmehr sollte zur
Entscheidungsfindung hinterfragt werden, ob der Erwerb einer Fläche zum Zweck
der landwirtschaftlichen Nutzung oder zur Umsetzung einer anderen
gesellschaftlich wichtigen Maßnahme dient oder ob es sich schlichtweg nur um
eine bloße Geldanlage handelt, in deren Konsequenz der Bestand eines gesunden
landwirtschaftlichen Unternehmens gefährdet und regionale
Entwicklungskonzepte und
Wirtschaftskreisläufe gestört werden könnten.
Entsprechend ist natürlich zu handeln.
Dass dies auch auf der
Grundlage geltenden europäischen Rechts möglich ist, davon haben wir uns als
Agrarausschuss anlässlich unseres Arbeitsbesuches bei einer französischen
Landgesellschaft im Raum Toulouse überzeugen können.
So ist dieser Antrag auch
eine gewisse Nachlese unseres Arbeitsbesuches in Frankreich.
Damit kein Missverständnis
aufkommt, es geht hier nicht darum bestimmte Menschen vom Flächenerwerb
auszuschließen. Nein, die Möglichkeit sich auch in Sachsen-Anhalt
niederzulassen, Flächen zu erwerben, wenn sie im Angebot sind, und
Landwirtschaft zu betreiben, soll jedem offen stehen.
Wenn also Flächen frei
werden, nicht mehr benötigt werden, weil z.B. ein Landwirt seine Wirtschaft
aufgibt, dann soll man sich meinetwegen europaweit bewerben können und die
Bewerberinnen sollen diese Flächen auch bekommen, wenn sie entsprechende
Konzepte vorlegen, die für ein Europa der Regionen zum Vorteil sind.
Das Problem besteht jedoch
darin, dass, obwohl jetzt viele Pachtverträge auslaufen, die entsprechenden
Flächen nicht wirklich frei werden oder vom bisherigen Pächter nicht mehr
benötigt werden. Nein, viele sind finanziell einfach nicht in der Lage, diese
Flächen unter Beachtung der vorgegebenen Losgrößen jetzt und sofort zu kaufen,
erst recht nicht, wenn mit Höchstgeboten konkurriert werden muss.
In diese Situation werden
Landwirte durch die bisherige Privatisierungspraxis der BVVG gebracht.
Kapitalkräftige Leute, die außerhalb der Landwirtschaft und sonstiger regional
begründeter Interessen stehen, erhalten die Möglichkeit, die Bodenpreise so
stark in die Höhe zu treiben, dass ein Landwirt im Haupterwerb nicht mithalten
kann. Investitionen und Betriebsplanung binden ihre finanziellen Möglichkeiten.
Die Praxis der BVVG beweist dagegen wenig Augenmaß für das regional bzw. örtlich Machbare.
Wenn selbst Vertreter der
Koalitionsparteien sich zu solchen Einschätzungen hinreißen lassen, wie „hier
verletzt die Praxis teilweise das, was noch an Anstand und Würde zu vertreten
ist“ oder es würde sich hier um eine „unanständige Praxis“ handeln, dann macht das wohl
nachdrücklich genug die prekäre Situation deutlich!
Auch
die Einbeziehung der Ergebnisse der Gutachterausschüsse in die Wertermittlung
hat hier nicht wirklich einen Durchbruch gebracht.
Mit der Regelung in § 9 Abs.
1 Nr. 3 Grundstücksverkehrsgesetz gibt es zwar die Möglichkeit hier Einfluss zu
nehmen.
Die bisherigen Erfahrungen
besagen aber, dass wir uns hier eine höhere Verbindlichkeit auferlegen sollten,
um z.B. auch konsequent gegen sittenwidrige Preise unverzüglich und mit
eindeutigen rechtstaatlichen Mitteln vorgehen zu können.
Auch
der Hinweis darauf, dass die BVVG entsprechend des Privatisierungskonzeptes vor
Ausschreibung die zuständigen Landesbehörden beteiligt und bei Hinweis auf
bestimmte sensible Faktoren auf eine Ausschreibung verzichten kann, reicht
einfach nicht aus.
Es bleibt die letzte
Entscheidung immer bei der BVVG.
Darum unsere Aufforderung,
die Anwendung des Grundstücks- und Pachtverkehrsgesetzes zusätzlich mit einem
landesrechtlichen Rahmen zu flankieren, den
wir selbst bestimmen, um eine ungesunde Verteilung der Bodennutzung zu
verhindern.
Es geht uns also mit unserem
Antrag darum,
n
über den Bund
Einfluss auf die BVVG zu nehmen und
n
durch eigene
rechtliche Rahmenbedingungen, die uns der Bund mit der Änderung bzw.
Erweiterung des Grundstücks- und
Landpachtverkehrsgesetzes ermöglicht
o mehr Verbindlichkeit bei der Anwendung des
Grundstücks- und Landpachtverkehrsgesetzes durchzusetzen und
o ggf. einen anderen, niedrigeren Schwellenwert für das
Versagen der Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages festzulegen.
Um dies alles noch besser
auszustreiten, bitte ich um Überweisung unseres Antrages in den Ausschuss für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.