Die Linke. Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt
Hans-Jörg Krause zu TOP 22:
Obligatorische Modulation für die Entwicklung der Landwirtschaft und des
ländlichen Raumes verwenden
Lassen Sie mich am Anfang
meines Beitrages klarstellen: Wir stehen für Agrarunternehmen, die sozial,
ökologisch und effizient sind und einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung
des ländlichen Raumes leisten. Diesen
können sie aber nur leisten, wenn sie in ihrer Wirtschaftlichkeit nicht eingeschränkt werden.
Das sind – wie ich
ausdrücklich betonen möchte – nicht unbedingt die Agrarunternehmen der
Superlative.
Das sind Agrarunternehmen,
die betriebswirtschaftlich gut aufgestellt sind und nachhaltig wirtschaften
können.
Ihnen die Förderung
vorzuenthalten, ist ein Widerspruch der EU-Agrarpolitik an sich.
Für die mit der progressiven
Modulation verbundenen Kürzungen gibt es nicht nur keine nachvollziehbaren
Gründe, sondern sie sind schlichtweg ein Signal für eine rückwärtsgewandte
Agrarpolitik.
Gerade die modernen
Agrarstrukturen in den neuen Bundesländern haben sich in gewisser Weise als
weltmarktfähig erwiesen. Während die bisherige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
auf eine solche Entwicklung orientiert hat, muss der jetzt eingeschlagene Weg,
indem zukunftskräftige Unternehmen finanziell benachteiligt werden, quasi als
Kurswechsel verstanden werden.
Diese Beschlüsse richten
sich vor allem gegen die Landwirtschaft der neuen Bundesländer.
Ein Vergleich macht das
deutlich.
In Deutschland gibt es
insgesamt 1.787 landwirtschaftliche
Betriebe mit Direktzahlungen über 300.000 Euro – davon allein in den neuen
Bundesländern 1.738.
Also während es in den alten
Bundesländern ganze 49 Unternehmen über eine Größe verfügen, um über 300.000
Euro zu erhalten, sind es in den neuen Bundesländern mindestens 35mal so viele
Betriebe. Und hier finden vor allem die Kürzungen statt.
Insofern richten sich die Entscheidungen von
Brüssel vornehmlich gegen die Interessen der Landwirtschaft in den neuen
Bundesländern.
Für diese Art der Korrektur
in der EU-Politik kann es darum für mich keine Zustimmung geben.
Auch wenn die freiwerdenden
Mittel zur Förderung des ländlichen Raumes schlechthin Verwendung finden
sollen, verbessert das diese Verfahrensweise nicht.
Dennoch, und damit komme ich
zu Ihrem Antrag, Herr Hauser, müssen wir jetzt um so mehr auf die Verwendung
der freiwerdenden Mittel bzw. auf die Ausgestaltung eines entsprechenden
Programmrahmens achten. Ich denke, dass wir das der Landesregierung nicht
allein überlassen sollten.
Das heißt, ich möchte nicht
nur informiert, sondern im Rahmen unserer Ausschussarbeit auch einbezogen
werden, wenn Entscheidungen hierzu getroffen werden.
In diesem Sinne unterstützen
wir Ihren Antrag, die Angelegenheit zur Sache des Ausschusses zu machen.